Der Bundesgerichtshof hat heute 
entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht 
zulässig sind. Dem Urteil ging eine Reihe von Gerichtsentscheidungen 
niedrigrangiger Instanzen voraus, die zu keiner einheitlichen 
Auffassung gelangt waren. Der Bankenfachverband erwartet nur geringe 
Auswirkungen des BGH-Urteils auf die Finanzierungsbranche. „In der 
Praxis nehmen die Kreditbanken schon jetzt keine Bearbeitungsgebühren
mehr“, sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Verbandes, und verweist
auf den starken Wettbewerb. Bereits lange vor dem Entscheid des 
obersten Gerichts habe der Markt von selbst für einen Wegfall der 
Gebühren gesorgt. Für Verträge, die vor 2011 geschlossen wurden, gilt
per Gesetz Bestandsschutz.
Effektivzins als Vergleichsmaßstab
   Für den Verbraucher ausschlaggebend war schon immer der effektive 
Jahreszins. Dieser Zins enthält laut Preisangabenverordnung alle 
Kosten beim Kredit. Darunter fielen vormals auch etwaige 
Bearbeitungsgebühren. Beim Preisvergleich war es daher schon immer 
wichtig, auf den effektiven Jahreszins zu achten.
   Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in 
Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung 
von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die
Kreditbanken haben aktuell rund 140 Milliarden Euro an Verbraucher 
und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und 
Konjunktur. Mehr als jeder zweite Ratenkredit stammt von den 
Kreditbanken.
   Textfassung der Presseinformation 
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