Seit April 2017 gilt das neue
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit einer
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Nach Ende der
Höchstüberlassungsdauer dürfen die entliehenen Mitarbeiter nicht mehr
bei demselben Unternehmen arbeiten, ohne dort fest angestellt zu
sein. Am 1. Oktober waren die ersten Zeitarbeiter nun von dieser
Regelung betroffen. Alleine bei der ManpowerGroup waren das in
Deutschland rund 1.800 Beschäftigte. Diese Zeitarbeiter mussten ihren
Arbeitsplatz wechseln und zum Teil dadurch entstehende Nachteile
verkraften. Einige wurden auch in den Betrieben übernommen, in der
Regel allerdings nur mit befristeten Arbeitsverträgen.
Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz zur Leiharbeit reformiert.
Das neue AÜG beinhaltet vor allem Änderungen zur gleichen Bezahlung
von Festangestellten und Leiharbeitern („Equal Pay“) sowie eine
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim selben Arbeitgeber. Nach
Ablauf dieser Frist müssen sie bei einem anderen Entleiher eingesetzt
werden. Für rund 1.800 von der ManpowerGroup entsandte Mitarbeiter
endeten diese 18 Monate zum ersten Mal nach der Gesetzesreform am 1.
Oktober. Zeit für eines der großen deutschen Zeitarbeitsunternehmen,
die Frankfurter ManpowerGroup, Bilanz zu ziehen und die Neuregelung
in der Praxis zu betrachten.
Die gute Nachricht: Alle von der Höchstüberlassungsdauer
betroffenen Mitarbeiter der ManpowerGroup haben Jobangebote bei
anderen Firmen erhalten. Es musste kein Mitarbeiter aufgrund der
Neuregelung des AÜG entlassen werden. Trotzdem sieht die
ManpowerGroup das Gesetz kritisch: „Dem Engagement unserer
Mitarbeiter in unseren Niederlassungen in ganz Deutschland haben wir
es zu verdanken, dass allen Mitarbeitern neue Angebote bei anderen
Kunden von uns gemacht werden konnten“, sagt Herwarth Brune, der
Vorsitzende der Geschäftsführung bei der ManpowerGroup Deutschland.
„Aber natürlich ist das mit einem unglaublichen bürokratischen
Aufwand verbunden und hat auch Nachteile für Kunden und Mitarbeiter.
Gewinner gibt es dabei wenige.“ Einige Zeitarbeitnehmer konnten auch
von den Kundenunternehmen übernommen werden, in der Regel allerdings
nur in unsichere, befristete Arbeitsverhältnisse.
Equal Pay nicht einfach festzulegen
Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay sind nur die letzten in
einer Kette von komplexen gesetzlichen Regelungen zur Zeitarbeit. Die
nötigen Anpassungen der Systeme ist immer wieder mit hohen
Investitionen beim Personaldienstleiter ManpowerGroup verbunden. So
mussten die Entleiher für Equal Pay transparent offenlegen, wie viel
ein vergleichbarer Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft verdient.
Diese Vergleichsentgeltabfrage seitens der Zeitarbeitsfirmen ist
jedoch gar nicht so einfach zu beantworten. Der „vergleichbare
Mitarbeiter“ muss zunächst definiert werden, auch hinsichtlich
Qualifizierungsgrad, Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit. „Der
Aufwand war enorm, davon hatten unsere Mitarbeiter erstmal nichts,“
sagt Herwarth Brune, „Im Gegenteil, wer nach 18 Monaten zu einem
neuen Arbeitsplatz bei einem anderen Entleiher wechseln muss, fängt
möglicherweise wieder bei null an.“ Denn Equal Pay muss gesetzlich
meist erst ab 9 Monaten Beschäftigungsdauer gezahlt werden. Für den
Zeitarbeiter lohnt es sich also, länger bei einem Entleiher
beschäftigt zu sein.
Höchstüberlassungsdauer ohne positiven Nutzen für die Zeitarbeit
Durch die Höchstüberlassungsdauer muss die ManpowerGroup ihren
Zeitarbeitern neue Arbeitsplätze bei anderen Arbeitgebern vermitteln.
Neben dem bürokratischen Aufwand für den Personaldienstleister
bedeutet das auch, dass das bisherige Unternehmen nach 18 Monaten
zuverlässige, eingearbeitete Beschäftigte verlieren und neue
Zeitarbeitnehmer erst wieder einarbeiten muss. „Selbstverständlich
führt das auch dazu, dass einige Zeitarbeiter übernommen und fest
angestellt werden. Aber viele Unternehmen können sich diese
Festanstellungen nicht leisten, sei es wegen schwankender
Auftragslage, Saisongeschäften oder ihrer internationalen
Geschäftsstrategie“, so Brune. Also werden bisherige durch neue
Zeitarbeiter ausgetauscht.
Betrachtet man die Wirkung der Höchstüberlassungsdauer nach
Qualifizierung der Arbeitnehmer, zeigt sich, dass niedriger
qualifizierte Beschäftigte durchschnittlich weniger als 18 Monate bei
einem Betrieb bleiben. Sie werden durch die Höchstüberlassungsdauer
also meist weder betroffen noch besonders geschützt. Im Gegenteil:
Manche Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen lohnen sich durch
die Höchstüberlassungsdauer nicht mehr, da die Mitarbeiter nicht
lange genug im Unternehmen bleiben können.
Höher qualifizierte Arbeitnehmer werden zwar öfter von der
Höchstüberlassungsdauer betroffen, brauchen diesen Schutz aber meist
gar nicht. „Diese Fachkräfte können selbst entscheiden, ob sie in
Zeitarbeit tätig sind oder nicht. Wenn sie ohnehin Equal Pay
bekommen, gibt es häufig keinen Grund, sich fest anstellen zu
lassen,“ so Brune. Im Bereich der Fachkräfte wird häufig bereits
früher als gesetzlich vorgeschrieben Equal Pay bezahlt, um die
gesuchten Mitarbeiter am Arbeitsmarkt überhaupt gewinnen zu können.
Die Höchstüberlassungsdauer bedeutet für diese Fachkräfte im Grunde
nur eine Beschränkung ihrer freien Berufsausübung.
Im Jahr 2020 sieht der neue Koalitionsvertrag eine Evaluierung des
AÜG vor. Bis dahin müssen alle Beteiligten die aktuelle Fassung mit
all ihren Konsequenzen umsetzen. Auch um dann eine sinnvolle
Bewertung und Neuregelung im Sinne der Betroffenen anzustreben.
Über die ManpowerGroup
Die ManpowerGroup ist weltweit führend in der Bereitstellung
innovativer Lösungen und Dienstleistungen, mit denen Unternehmen in
der sich verändernden Welt der Arbeit erfolgreich sein können. Mit
mehr als 24.000 Mitarbeitern zählt die ManpowerGroup zu den drei
größten Personaldienstleistern in Deutschland. Unter dem Dach der
Unternehmensgruppe agieren an bundesweit 300 Standorten die
Gesellschaften Manpower, Stegmann, Experis, ManpowerGroup Solutions,
Proservia, Right Management sowie spezialisierte Einzelmarken.
Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.manpowergroup.de.
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