Die deutschen Sicherheitsbehörden überweisen einen pauschalen Steuersatz von Prozent auf die von ihnen erstatteten Prämien für V-Leute an die einzelnen Finanzkassen der Länder. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zu den „Staatlichen Prämien für V-Leute“ hervor, die der „Bild-Zeitung“ (Donnerstagausgabe) vorliegt. Darin heißt es: „Die betroffenen staatlichen Stellen führen zehn Prozent der Prämiensumme für die an ihre V-Leute und nachrichtendienstlichen Verbindungen in jedem Kalenderjahrgezahlten Entschädigungen (Prämien) an die einzelnen Finanzkassen der Länder ab. Diese Regelung ist allgemeingültig.“
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