
Gestern hat der Bundestag das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet mit dem Ziel, Vergabeprozesse zu verkürzen und die Berücksichtigung von Kriterien der Cybersicherheit und digitalen Souveränität zu vereinfachen. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt den optionalen Einbezug digitaler Souveränität als Zuschlagskriterium grundsätzlich, auch wenn eine verpflichtende Berücksichtigung das Ziel sein sollte.
„Die öffentliche Hand als größter IT-Einkäufer in Deutschland ist ein entscheidender Hebel für die Förderung digitaler Souveränität. Zwar verliert das neue Vergaberecht einiges an Kraft dadurch, dass digitale Souveränität nur als optionales Kriterium aufgenommen wurde. Dennoch bietet die Reform jetzt Spielraum zur expliziten Berücksichtigung. Jetzt kommt es darauf an, diesen auch zu nutzen und sich in kritischen Bereichen für digitale souveräne Lösungen zu entscheiden. Wir appellieren an jeden staatlichen Einkäufer, sich für IT-Lösungen zu entscheiden, die auf technologische Selbstbestimmung einzahlen und die lokale Wertschöpfung stärken,“ kommentiert BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.