Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Terrorabwehr begrüßt. „Die Entscheidung holt die bisherigen Einsätze der Luftwaffe zur Abwehr drohender Gefahren aus einer verfassungsrechtlichen Grauzone heraus und stellt klar, dass diese Einsätze von unserer Verfassung gedeckt sind“, sagte Bosbach der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). In den Fällen, in denen dem Land eine Katastrophe drohe und nur die Bundeswehr die technischen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr habe, müsse sie helfen dürfen. Bosbach sagte: „Ich interpretiere die Entscheidung aber nicht so, dass damit der Abschuss einer Passagiermaschine erlaubt ist, in der sich neben den Angreifern auch andere Passagiere befinden.“
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