bpa setzt Neuverhandlung des ambulanten Landesrahmenvertrages durch / Klage gegen umstrittenen Landesrahmenvertrag und Schiedsentscheidung erfolgreich

Das Urteil ist eindeutig: Der am 29. September
2015 von der Schiedsstelle festgesetzte Landesrahmenvertrag zur
ambulanten Pflege ist ungültig. Der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste in Sachsen (bpa) hatte dagegen geklagt und nun vor
dem Sächsischen Landessozialgericht recht bekommen. Dies eröffnet die
Möglichkeit, dass die Rahmenbedingungen für die sächsischen
Pflegedienste neu verhandelt und die letzten Pflegereformen
berücksichtigt werden. „Der Landesrahmenvertrag legt die
,Spielregeln– für die Leistungserbringung fest. Gegenstand ist die
Umsetzung der Leistungen. Zudem werden die Rechte und Pflichten der
Pflegedienste, ihrer Mitarbeiter sowie der Pflegekassen formuliert.
Für die Pflegedienste sind Änderungen an den rahmenvertraglich
fixierten Anforderungen wichtig für die Sicherung der Pflegequalität.
Zugleich haben sie einen erheblichen Einfluss auf die
Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte“, erläutert Dr. Matthias Faensen,
bpa-Vorsitzender in Sachsen, die Bedeutung des komplexen Regelwerkes
und ergänzt: „Deshalb haben wir auch dafür gekämpft, dass die für
unsere Mitgliedsunternehmen, deren Pflegekräfte und nicht zuletzt für
die pflegebedürftigen Menschen wichtigen Punkte entsprechend dem
Willen des Gesetzes umgesetzt werden. Das Urteil bestätigt, dass sich
unser Einsatz gelohnt hat.“

Die alten Rahmenverträge waren durch die Vertragspartner gekündigt
worden, weil sie den Bedürfnissen der Praxis nur unzureichend gerecht
wurden. Der bpa Sachsen hatte als einziger Leistungserbringerverband
über 30 gesetzlich legitimierte Verbesserungspunkte in den seit 2008
verhandelten Vertragsentwurf eingebracht, die zunächst von den
Verhandlungspartnern und letztendlich auch von der Schiedsstelle
pauschal zurückgewiesen wurden. Gegen diese pauschale Ablehnung hat
der Verband erfolgreich geklagt.

„Angesichts des demografischen Wandels und der aktuellen Debatte
um die pflegerische Versorgung lohnt es sich, Verbesserungen der
Rahmenbedingungen in der Pflege auch im Detail zu erwirken. Gemeinsam
mit den anderen Verbänden sowie den Pflegekassen und
Sozialhilfeträgern gilt es, den Rahmenvertrag jetzt neu zu verhandeln
und ein stimmiges Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, das den
Arbeitsbedingungen der Pflegeunternehmen und Pflegekräften sowie den
Bedürfnissen der Versicherten gerecht wird. Wir setzen auf ein
konstruktives Miteinander aller Beteiligten“, so Dr. Faensen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
650 in Sachsen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
305.000 Arbeits- und circa 23.000 Ausbildungsplätze
(www.youngpropflege.de, www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Jacqueline Kallé, Leiterin der
bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0341/52 90 44 60, Mobil: 0162/134 13
56, www.bpa.de

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