BPI zum EFI-Gutachten: Mittelstand in den Fokus

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
(BPI) begrüßt, dass im heute vorgestellten Gutachten der
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) insbesondere die
Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) für den
Innovationsprozess anerkannt wird. „Ganz wichtig für die
hochinnovative Pharmaindustrie ist in diesem Zusammenhang der
Vorschlag der Kommission, Forschung und Entwicklung (F&E) in der
Industrie steuerlich zu unterstützen“, sagt der stellvertretende
BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Norbert Gerbsch.

„Die meisten europäischen Länder haben längst erkannt, dass
steuerliche F&E-Förderung eine Investition in die Zukunft ist. Sie
beflügelt den Erfindergeist, gibt mehr Planungssicherheit und führt
zu neuen Produkten, Umsätzen, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Die
staatliche Projektförderung allein reicht auch in Deutschland nicht
aus, außerdem greift sie oft zu kurz. Zudem ist in der
Pharmaindustrie der prozentuale Anteil an investierten Mitteln in F&E
seit 2012 leicht rückläufig. Deshalb brauchen wir
branchenspezifischere Förderprogramme, welche die Anforderungen an
die Arzneimittelhersteller berücksichtigen“, so Gerbsch. Das
EFI-Gutachten macht einmal mehr die Bedeutung der pharmazeutischen
Industrie für den Innovationsstandort Deutschland deutlich: Sie
investiert aktuell rund 12 Prozent ihres Umsatzes in F&E und liegt
damit in Sachen Innovation an zweiter Stelle. Die Pharmaindustrie
hierzulande ist zu etwa 90 Prozent geprägt von KMU und
Mittelständlern und benötigt klare und innovationsfreundliche
Rahmenbedingungen. „Ein spezieller Fokus auf dem Mittelstand jenseits
der zu eng gefassten KMU-Definition der EU-Kommission fehlt im
Gutachten bedauerlicherweise“, sagt Dr. Gerbsch. „Dabei ist er einer
der entscheidenden Innovationsmotoren der Gesundheitswirtschaft.
Gerade standortgebundene mittelständische Unternehmen, die häufig im
Bereich der Entwicklung von Arzneimitteln auf Basis bewährter
Wirkstoffe arbeiten, brauchen Erleichterungen und steuerliche
Unterstützung, um sowohl das wirtschaftliche als auch das
Versorgungspotenzial bewährter Wirkstoffe für Patienten und
Gesundheitssystem zu erschließen. Viele F&E-Projekte sind aber
aufgrund neu eingeführter und sehr aufwändiger Regularien im Zuge des
Entwicklungs- und Zulassungsprozesses und der Regulierung für die
Erstattung insbesondere bei Weiterentwicklungen mit bekannten
Wirkstoffen nicht bis zur Marktreife durchführbar. Es ist notwendig,
F&E-Förderprogramme, steuerliche Maßnahmen, Zulassungshürden und
Erstattungsbedingungen so aufeinander abzustimmen, dass das
Innovationspotenzial im Sinne der Patienten und des
Gesundheitssystems genutzt werden kann“, so Gerbsch.

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