
Wie der CGB einer Senatspressemitteilung entnehmen musste, findet am 17. Februar im Bremer Rathaus ein Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte statt. Betriebsräte der christlichen Gewerkschaften werden auf diesem Empfang nicht vertreten sein, da der CGB erneut keine Aufforderung zur Unterbreitung von Personalvorschlägen oder Einladungen für den Empfang erhalten hat. Bereits beim letzten Betriebs- und Personalräteempfang wurden ebenfalls schon keine Betriebsräte christlicher Gewerkschaften berücksichtigt. Seinerzeit hatte sich die Senatskanzlei hierfür mit dem langfristigen Ausfall des für die Einladung zuständigen Mitarbeiters entschuldigt und die Einladung gleich dem DGB selbst überlassen, der aber für die Nichtberücksichtigung des CGB keine Verantwortung trug. Wie der damalige Bremer DGB-Chef Ernesto Harder gegenüber dem CGB-Landesvorsitzenden versicherte, betrachtet der DGB den Senatsempfang nicht als DGB-Veranstaltung und hat auch keine Probleme damit, dass zu dem Empfang üblicherweise auch Betriebs- und Personalräte eingeladen werden, die Nichtmitglied einer DGB-Gewerkschaft sind.
Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen: „Wenn erneut keine Betriebsräte christlicher Gewerkschaften zum Senatsempfang eingeladen wurden, muss ich davon ausgehen, dass dies Absicht war und kein erneuter Fehler eines Mitarbeiters. Bürgermeister Bovenschulte handelt offensichtlich parteiisch und auf der Linie des SPD-Parteivorstandes, der in seinem Wahlaufruf zu den Betriebsratswahlen aufgefordert hat, die Vorschläge des DGB bei den Betriebsratswahlen zu wählen. Als Altlinker hat Bovenschulte offensichtlich weniger Probleme mit der Nähe seines linken Koalitionspartners zum linksextremistischen Umfeld als mit christlichen Gewerkschaftern, die sich zum Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.“
Als Bürgermeister und amtierender Bundesratspräsident sollte Bovenschulte zur Kenntnis nehmen, was der CGB-Bundesvorsitzende Henning Röders in einem Statement deutlich gemacht hat: „Die Betriebsratswahlen sind eine demokratische Errungenschaft, die allen Beschäftigten zusteht – egal, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt allen Gewerkschaften, aber auch Arbeitnehmerlisten und den einzelnen Arbeitnehmer/innen das Recht, sich als Kandidaten/innen für die Betriebsratswahl aufzustellen. Es gibt keine „guten DGB´ler“ einerseits und andererseits die „anderen nicht empfehlenswerten Vorschläge“. Es gibt in Deutschland nicht nur die DGB-Gewerkschaften, sondern viele andere Gewerkschaften, die sich im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), im Deutschen Beamtenbund (DBB) oder überhaupt nicht in einem gewerkschaftlichen Dachverband organisieren. Und darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmern/innen, die nicht auf einer Gewerkschaftsliste kandidieren wollen.“ Sie alle haben Anspruch darauf, dass ihr Engagement gleichermaßen gewürdigt wird.
