Neue Umfrage zeigt: 77 Prozent der Unternehmen 
wissen nicht, ob sich Vertriebsmitarbeiter an Gesetze, Richtlinien 
und interne Regeln halten
   – Bewusstsein für Korruption fehlt bei den meisten 
     Vertriebsmitarbeitern
   Eine gute Flasche Wein, eine Einladung in ein Sterne-Restaurant, 
Karten für ein Sportturnier – was ist ein angemessenes Geschenk unter
Geschäftspartnern und was ein Bestechungsversuch? Gerade im Vertrieb,
wo oft ein enges Verhältnis zwischen Kunde und Lieferant besteht, 
sind Grenzen mitunter unklar. Das kann für Unternehmen ein hohes 
Risiko darstellen. Denn eine aktuelle Umfrage des 
Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Software-Anbieters 
Recommind hat ergeben: Viele Unternehmen haben ihre 
Vertriebsabteilungen nicht im Griff, wenn es um Compliance-konformes 
Handeln geht.
   Eine Vielzahl an Korruptionsaffären hat in den letzten Jahren 
dafür gesorgt, dass das Bewusstsein für Compliance gestiegen ist. Auf
die Praxis im Vertrieb wirkt sich das bisher nicht aus. So sagt 
nahezu die Hälfte (44 Prozent) der befragten Vertriebsmitarbeiter: Es
ist wichtig oder sehr wichtig, Geschäftspartnern manchmal kleine 
Aufmerksamkeiten wie Geschenke zukommen zu lassen, um einen 
Geschäftsabschluss zu sichern. Fast genauso viele, nämlich 42 
Prozent, bieten Geschäftspartnern Geschenke an. Und das ist durchaus 
gewollt: Knapp ein Drittel (31 Prozent) der Vertriebsmitarbeiter gibt
an, von Vorgesetzten dazu angehalten zu werden.
   Compliance-Regeln werden selten definiert und noch seltener 
überprüft
   Aber nicht nur um Aufträge zu sichern, schenken 
Vertriebsmitarbeiter. Mehr als die Hälfte möchte sich bei ihren 
Geschäftspartnern mit einem Geschenk für eine gute Zusammenarbeit 
bedanken (52 Prozent). Jeder Vierte möchte dadurch eine 
Geschäftsbeziehung langfristig erhalten oder einfach Sympathie 
ausdrücken (22 Prozent). Das scheint auf den ersten Blick 
unproblematisch, kann aber für den Arbeitgeber zum Risiko werden. 
Denn nur 63 Prozent der Vertriebsmitarbeiter wissen, dass es 
Obergrenzen für den Wert von Geschenken zwischen Geschäftspartnern 
gibt. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat nicht nur steuerliche 
Konsequenzen für das Unternehmen, sondern kann unter Umständen nach 
Bestechung aussehen.
   „Losgelöst von steuerlichen Betrachtungen müssen Geschenke und 
Einladungen dem Anlass angemessen sein und sollten zeitlich nicht in 
die Nähe von Vertragsentscheidungen fallen“, kommentiert Dr. Jochen 
Krieger, Professor für International Technical Sales von der 
Hochschule Aschaffenburg. „Es gilt Regeln, zum Beispiel im Rahmen 
einer Richtlinie für Geschenke und Einladungen zu definieren, die vom
Vertrieb auch eingehalten werden können und zu keinem verdeckten 
Handeln der Mitarbeiter führen. Wenn zudem die Vertriebsmitarbeiter 
die Compliance-Regeln ihrer Kunden kennen, kann vermieden werden, 
dass Geschenke dort zu einer Last werden“.
   Zu gewährleisten, dass man hier juristisch auf der sicheren Seite 
ist, ist Aufgabe der Compliance-Abteilung. Eigentlich – denn weniger 
als die Hälfte der Befragten (46 Prozent) gibt an, dass ihr 
Unternehmen ein Compliance-Regelwerk hat, das sie befolgen müssen. 
Von denen, die ein solches Regelwerk haben, überprüft nur die Hälfte 
regelmäßig dessen Einhaltung. Das bedeutet, dass gerade mal 23 
Prozent der Unternehmen einen umfassenden Überblick über die 
Compliance-Praxis in ihrer Vertriebsabteilung hat. Oder anders 
ausgedrückt: 77 Prozent der Unternehmen wissen eben nicht, ob sich 
ihre Vertriebsmitarbeiter an Gesetze, Richtlinien und interne Regeln 
halten.
   „Die Compliance-Ziele müssen so transparent gestaltet werden, dass
die Mitarbeiter im Nachgang auch wissen, was sie zu tun haben, dies 
verstehen und auch können: Dies ist die kognitive Komponente. Die 
emotionale Komponente besteht hingegen in dem Wollen zum 
pflichtgemäßen Verhalten“, erklärt Prof. Dr. Josef Scherer, Leiter 
des International Institute for Governance, Management, Risk & 
Compliance der Technischen Hochschule Deggendorf. „Diese emotionale 
Komponente wird jedoch leider im Zusammenhang mit Kultur, Bewusstsein
sowie –Tone from the Top– viel zu wenig angemessen beleuchtet. Sehr 
häufig befassen sich auch eher Juristen mit dieser Thematik, doch ist
dies aus meiner Sicht eher eine Disziplin, mit der sich 
Marketingspezialisten und Psychologen beschäftigen sollten ganz nach 
dem Motto –Compliance muss sexy werden–„.
   „Gerade in einem korruptionsanfälligen Bereich wie dem Vertrieb 
sollte rechtssicheres Handeln oberste Priorität haben“, ergänzt 
Hartwig Laute, Geschäftsführer bei Recommind Deutschland. „Es geht 
nicht darum, jede Schachtel Pralinen zu reglementieren. Aber wer 
nicht weiß, ob und welche Aufmerksamkeiten die eigenen Mitarbeiter 
ihren Geschäftspartnern zukommen lassen, wird womöglich mit bösen 
Überraschungen konfrontiert.“
Unsicherheit bei Vertriebsmitarbeitern
   Und das Thema Compliance betrifft nicht nur die Unternehmen, die 
Geschäfte in Deutschland machen. Zwar ist laut Umfrage West- und 
Mitteleuropa die Weltregion, in der das wahrgenommene 
Korruptionsniveau am niedrigsten ist. Doch zeigen die Ergebnisse: 
Mitarbeiter, die nur mit inländischen Geschäftspartnern zu tun haben,
orientieren sich deutlich seltener an einem Compliance-Regelwerk (38 
Prozent). Mitarbeiter, die auch mit ausländischen Geschäftspartnern 
zu tun haben halten sich öfter an Richtlinien (53 Prozent). Zudem 
wissen 18 Prozent derer, die ausschließlich im deutschen Markt tätig 
sind, nicht, ob ihr Unternehmen überhaupt ein Compliance-Regelwerk 
hat. Bei den international tätigen Vertriebsmitarbeitern sind sich 
nur elf Prozent bei dieser Frage unsicher. „Dieses Jahr hat die 
Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland 
auf Platz zehn der am wenigsten korrupten Länder der Welt 
eingeordnet. Das sollte uns jedoch nicht in falscher Sicherheit 
wiegen“, fügt Hartwig Laute hinzu. „Manche Gefälligkeiten werden von 
den Betroffenen nicht als Korruption wahrgenommen. Wenn aber die 
Öffentlichkeit und die Justiz das anders sieht, können Bußgelder, 
Schadenersatzforderungen und Imageschäden für die Unternehmen die 
Folge sein.“
   Insgesamt steht Deutschland in den Augen der Befragten 
hinsichtlich Korruptionsanfälligkeit jedoch positiv da. So meinen 60 
Prozent der Vertriebsmitarbeiter, dass man in Afrika ohne Bestechung 
nicht weiterkommt, gefolgt von Osteuropa (58 Prozent), Süd- und 
Mittelamerika (56 Prozent) sowie dem Mittleren Osten (48 Prozent). In
Ostasien sehen immerhin 40 Prozent die Notwendigkeit für ein bisschen
Nachhilfe beim Geschäftsabschluss. Am wenigsten korrupt sind nach 
Meinung der Befragten Mittel- und Westeuropa (13 Prozent), Nordeuropa
(14 Prozent) und Nordamerika (15 Prozent).
Über die Umfrage
   Im April 2016 hat das Marktforschungsunternehmen YouGov im Auftrag
von Recommind 256 Vertriebsmitarbeiter in Unternehmen, Behörden und 
Non-Profit-Organisationen aller Größenordnungen online befragt. Etwa 
die Hälfte der Befragten arbeitet in Positionen mit 
Führungsverantwortung.
Über Recommind
   Recommind ist einer der weltweit führenden Anbieter von 
E-Discovery-Lösungen und intelligenter Suchmaschinentechnologie. 
Neben Behörden und Großkanzleien setzen vor allem im 
deutschsprachigen Raum auch Medien- und Pharmaunternehmen, 
Automobilkonzerne und -zulieferer, Versicherungsgesellschaften und 
Forschungsinstitute Produkte von Recommind ein. Recomminds Lösung für
E-Discovery-Prozesse werden insbesondere in kartellrechtlichen 
Untersuchungen, Compliance-Checks, sowie internen Audits, Revisionen 
und Analysen eingesetzt.Seit der Gründung im Jahr 2000 findet die 
gesamte Kernentwicklung und Programmierung in der weltweit größten 
Niederlassung von Recommind in Rheinbach bei Bonn statt. Weitere 
Standorte sind London, New York, San Francisco, Boston und Sydney.
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Carolin Nillert
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