Nicht nur Polizei- und Verfassungsschutzbehörden haben bei der Aufklärung des NSU-Komplexes versagt. Auch die ermittelnden Staatsanwaltschaften hätten Fehler gemacht und von den Möglichkeiten der Strafprozessordnung besseren Gebrauch machen müssen – das geht laut dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ aus dem Abschlussbericht der im Februar 2012 von der Bundesregierung eingesetzten „Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus“ hervor. Als Konsequenz aus dem Behördenversagen schlägt das Gremium vor, dem Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe deutlich mehr Kompetenzen zu übertragen. So sollen die Staatsanwaltschaften der Länder gesetzlich verpflichtet werden, Informationen nach Karlsruhe zu übermitteln. Die Bundesanwaltschaft wiederum müsse Verfahren bindend einzelnen Staatsanwaltschaften zuweisen können. Die Kommission plädiert für die Schaffung eines neuen „vom engen Staatsschutzbegriff gelösten Zuständigkeitstatbestandes“ für den GBA. Auch die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz sollte nach Ansicht der Experten gestärkt werden. Dort müssten künftig alle Informationen aus den Landesämtern auflaufen und unabhängig ausgewertet werden. An dem umstrittenen Einsatz von V-Leuten will die Kommission festhalten. Sie seien zur Informationsgewinnung unverzichtbar. Das Gremium will seinen Bericht am kommenden Freitag vorstellen.
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