– 2016: Zuschüsse für Einbruchschutz und Barrierereduzierung stark
     nachgefragt
   – 2017: Zuschüsse für Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR, für 
     Barrierereduzierung auf 75 Mio. EUR aufgestockt
   – Einfache Beantragung der Fördermittel online über das neue 
     KfW-Zuschussportal
   Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse 
für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der 
KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den 
Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR (von 10 Mio. EUR) und für die 
Barrierereduzierung auf 75 Mio. EUR (49 Mio. EUR) für das Jahr 2017.
   Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Fast jeder
zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn er durch 
technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird. Die 
Investitionen in den Einbruchschutz zahlen sich somit aus. Mit den 
erhöhten Fördermitteln tragen wir dem nachweislichen Interesse von 
Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung. Auch 
die Fortführung des stark nachgefragten Förderprogramms 
„Altersgerecht Umbauen“ ist ein großer Erfolg. Das Angebot an 
altersgerechten Wohnungen muss dringend erweitert werden, damit 
ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer 
vertrauten Umgebung leben können.“
   Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die 
KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz und die 
Barrierereduzierung ist 2016 so erfolgreich gewesen, dass die 
Fördermittel schon im dritten Quartal vollständig aufgebraucht waren.
Wir freuen uns, dass unsere Kunden ab sofort erneut Zuschüsse in 
Anspruch nehmen und in eine komfortablere Wohnqualität sowie in die 
Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren können. Zuschüsse 
können dabei über unser Online-Zuschussportal einfach und schnell 
beantragt werden.“
   Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden in 2016 über 40.000 
Förderzuschüsse ausgereicht. Über 50.000 Wohneinheiten wurden so mit 
verschiedenen Maßnahmen gegen Einbruch gesichert. Seit 1.4.2016 
können zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den 
Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für 
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 
2.000 EUR, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro 
Wohneinheit 5.000 EUR investiert. Hauptsächlich wurden 
einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für 
Fenster eingebaut.
   Im Jahr 2016 ist die Nachfrage in der Zuschussförderung für 
barrierereduzierende Maßnahmen im Vergleich zum Jahr 2015 um ein 
Drittel angestiegen: Rund 25.000 Zusagen wurden durch die KfW 
getätigt; die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel 
von über 49 Mio. EUR bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Zudem 
wurden über 5.000 Förderkredite für Maßnahmen wie z. B. den Abbau von
Schwellen oder den Badumbau ausgereicht.
   In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für 
Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die 
Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016
alle Förderzuschüsse einfach und digital über das neue 
KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können nun
online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb 
weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
   Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der 
Internetseite: www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter
unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 – 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind,
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