Sperrfrist: 29.04.2015 01:00
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Gesetzliche Krankenkassen dürfen nach Auffassung der
Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff keine Auskünfte über
Versicherte bei privaten Wirtschaftsauskunfteien und Adresshändlern
einholen. Darauf weist Voßhoff in einem Mitte April an Krankenkassen
verschickten Schreiben hin, das dem Radioprogramm NDR Info vorliegt.
Nach einer Erhebung der Bundesdatenschutzbeauftragten nutzt bisher
„eine kleine Zahl“ von Krankenkassen die Dienste von Auskunfteien, um
Informationen zur Zahlungsfähigkeit von freiwillig Versicherten oder
deren Adresse zu ermitteln. Dies sei unzulässig und verletze das
Sozialdatengeheimnis, so Voßhoff. Sie forderte die Kassen auf, die
Praxis einzustellen.
Nach Recherchen von NDR Info arbeiten derzeit noch mindestens zwei
große Betriebskrankenkassen mit Auskunfteien zusammen, die Deutsche
BKK und die mhplus Krankenkasse. Bei beiden Kassen sind insgesamt 1,7
Millionen Menschen versichert. Die Deutsche BKK hat ihren Vertrag mit
der Schufa nach eigenen Angaben nun fristgerecht gekündigt und will
bis zum Eintritt der Kündigung keine Daten mehr abfragen. Die mhplus
dagegen prüfe, ob eine Zusammenarbeit mit der Auskunftei Creditreform
in engem Rahmen weiterhin möglich sei, so eine Sprecherin. Im
Gegensatz zu Abfragen über Versicherte, so die
Bundesdatenschutzbeauftragte in ihrem Schreiben, seien Auskünfte zu
Daten von Arbeitgebern, die Beiträge schuldig blieben, zulässig.
Thomas Riemann vom Branchenverband der Wirtschaftsauskunfteien
bezeichnete das Schreiben der Bundesdatenschutzbeauftragten als
„geschäftsschädigend.“ Einige Krankenkassen hätten die Kooperation
umgehend eingestellt: „Es fällt natürlich zunächst mal ein ganzer
Teil von Auskünften weg, die wir sonst an die Krankenkassen erteilen.
Und wir versuchen natürlich bei den Krankenkassen das Bewusstsein
herzustellen, dass wir hier nichts Unerlaubtes tun.“ Das von der
Bundesdatenschutzbeauftragten unterstellte Problem „existiert nicht“.
„In dem Schreiben der Bundesbeauftragten hört es sich so an, als
würde der gesamte Datensatz, der dort gespeichert ist, uns, also den
Auskunfteien, übermittelt. Das ist natürlich nicht der Fall“, so
Riemann.
Christine Richter vom BKK Dachverband sprach von einem „Dilemma“
für die Krankenkassen, die verpflichtet seien, ausstehende Beiträge
von freiwillig Versicherten einzutreiben. Die Kassen würden
regelmäßig von ihren Aufsichten geprüft: „Und dann steht im
Prüfbericht: Diese Kasse hat noch Beitragsrückstände, die sie nicht
eingetrieben hat. Das hört sich sehr nach Nachlässigkeit hat.“
Deshalb versuchten wenige Kassen auch über Auskunfteien Schuldnern
habhaft zu werden.
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