Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf begründete sein Urteil darin, das der Zuschlag seine Funktion erfülle, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken. Die Klägerin, eine Rechtsanwältin aus Oberbayern, will nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Die Frau hält den Zuschlag von 5,5 Prozent zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer für eine verfassungswidrige, unbefristete Ergänzungsabgabe, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Der Soli wird seit 1991 in ganz Deutschland für den Aufbau Ost erhoben.
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