Die fünf großen Mineralölkonzerne in Deutschland nutzen ein ausgeklügeltes Preissetzungsmuster. „Wir haben keine Hinweise darauf gefunden, dass die Unternehmen sich absprechen bei der Preisgestaltung,“ so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, im Interview mit dem Deutschlandfunk. Viel mehr hätte man ein Preissetzungsmuster gefunden, wonach die Konzerne ihre Preise „blind anpassen können“. Bei diesem Muster erhöht entweder Aral oder Shell den Preis und in einem Abstand von drei beziehungsweise fünf Stunden ziehen die anderen nach. Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt nun ein Verfahren eingeleitet. „In dem Verfahren geht es darum, dass wir den Wettbewerb von außen gegenüber diesen großen fünf Mineralölunternehmen stärken.“ Die Behörde steht dabei in Kontakt mit der EU und anderen Ländern. Da man keine Absprachen nachweisen konnte, kann man kartellrechtlich keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
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