Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bezweifelt, dass es für die geplante Europäische Bankenunion eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Das geht aus einer internen Stellungnahme der Parlamentsjuristen hervor, wie der „Spiegel“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet. Demnach sehen die europäischen Verträge zwar vor, dass die Europäische Zentralbank „besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht“ übernehmen könne. Doch plane die EU eine „generelle Übertragung“ dieser Aufgabe, die „von dieser Ermächtigung nicht gedeckt“ sei. Entsprechend müsse davon ausgegangen werden, dass es für das Vorhaben keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe.
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