Die Rentenversicherung werde das Haushaltsjahr 2014
voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 1,8 Milliarden
Euro und einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von rund 33,5
Milliarden Euro abschließen, erläuterte Annelie Buntenbach,
Vorsitzende des Bundesvorstandes, in ihrem Bericht an die heute in
Berlin tagende Bundesvertreterversammlung.
Vor allem durch die Mehrausgaben des Rentenpaketes und den ab 2015
geltenden niedrigeren Beitragssatz von 18,7 Prozent werde die
Nachhaltigkeitsrücklage aber in den nächsten Jahren rasch
abschmelzen. Die Folge sei, so Buntenbach, dass der Beitragssatz 2019
auf voraussichtlich 19,1 Prozent angehoben werden müsse.
Buntenbach erklärte, dass die gesetzlichen Grenzen für den
Beitragssatz von maximal 22 Prozent und das Rentenniveau von minimal
43 Prozent jeweils in 2030 nach den aktuellen Berechnungen
eingehalten würden. In der Zeit danach werde bei unveränderter
Rechtslage der Beitragssatz auf über 22 Prozent steigen und das
Rentenniveau unter 43 Prozent fallen. Deshalb müsse die Politik den
Blick stärker auf die Zeit nach 2030 richten. Da die Alterssicherung
einen langfristigen Planungshorizont erfordere, müsse man den
Menschen frühzeitig Perspektiven für ihre Alterssicherung aufzeigen.
Buntenbach ging auch auf die praktische Umsetzung des
Rentenpaketes bei den Rentenversicherungsträgern ein. Nach ihren
Worten werde die Mütterrente mittlerweile an nahezu alle rund 9,5
Millionen Bestandsrentner ausgezahlt. Das Ausgabevolumen für die
Mütterrente betrage in 2014 insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro, in
2015 rund 6,8 Milliarden Euro. Noch über einen Zeitraum von rund 40
Jahren seien Mehrausgaben durch die Mütterrente zu erwarten.
Buntenbach bekräftigte die wiederholt geäußerte Kritik der
Rentenversicherung, dass die Finanzierung der Mütterrente überwiegend
durch Beiträge statt durch Steuermittel nicht vertretbar sei.
Buntenbach machte auch deutlich, dass die gesetzliche
Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung von derzeit
0,2 auf 0,4 Monatsausgaben angehoben werden müsse. Diese sei
mindestens so hoch festzulegen, dass eine Hilfestellung des Bundes
durch ein Vorziehen der Bundeszuschüsse und einen Rückgriff auf
Bundesmittel in Zukunft nicht erforderlich werde. Sonst drohten ab
2019 Liquiditätsengpässe in der Rentenversicherung.
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
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