Die Rentenversicherung werde das Haushaltsjahr 2014
voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 1,8 Milliarden 
Euro und einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von rund 33,5 
Milliarden Euro abschließen, erläuterte Annelie Buntenbach, 
Vorsitzende des Bundesvorstandes, in ihrem Bericht an die heute in 
Berlin tagende Bundesvertreterversammlung.
   Vor allem durch die Mehrausgaben des Rentenpaketes und den ab 2015
geltenden niedrigeren Beitragssatz von 18,7 Prozent werde die 
Nachhaltigkeitsrücklage aber in den nächsten Jahren rasch 
abschmelzen. Die Folge sei, so Buntenbach, dass der Beitragssatz 2019
auf voraussichtlich 19,1 Prozent angehoben werden müsse.
   Buntenbach erklärte, dass die gesetzlichen Grenzen für den 
Beitragssatz von maximal 22 Prozent und das Rentenniveau von minimal 
43 Prozent jeweils in 2030 nach den aktuellen Berechnungen 
eingehalten würden. In der Zeit danach werde bei unveränderter 
Rechtslage der Beitragssatz auf über 22 Prozent steigen und das 
Rentenniveau unter 43 Prozent fallen. Deshalb müsse die Politik den 
Blick stärker auf die Zeit nach 2030 richten. Da die Alterssicherung 
einen langfristigen Planungshorizont erfordere, müsse man den 
Menschen frühzeitig Perspektiven für ihre Alterssicherung aufzeigen.
   Buntenbach ging auch auf die praktische Umsetzung des 
Rentenpaketes bei den Rentenversicherungsträgern ein. Nach ihren 
Worten werde die Mütterrente mittlerweile an nahezu alle rund 9,5 
Millionen Bestandsrentner ausgezahlt. Das Ausgabevolumen für die 
Mütterrente betrage in 2014 insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro, in 
2015 rund 6,8 Milliarden Euro. Noch über einen Zeitraum von rund 40 
Jahren seien Mehrausgaben durch die Mütterrente zu erwarten. 
Buntenbach bekräftigte die wiederholt geäußerte Kritik der 
Rentenversicherung, dass die Finanzierung der Mütterrente überwiegend
durch Beiträge statt durch Steuermittel nicht vertretbar sei.
   Buntenbach machte auch deutlich, dass die gesetzliche 
Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung von derzeit 
0,2 auf 0,4 Monatsausgaben angehoben werden müsse. Diese sei 
mindestens so hoch festzulegen, dass eine Hilfestellung des Bundes 
durch ein Vorziehen der Bundeszuschüsse und einen Rückgriff auf 
Bundesmittel in Zukunft nicht erforderlich werde. Sonst drohten ab 
2019 Liquiditätsengpässe in der Rentenversicherung.
   Der vollständige Bericht ist im Internet unter 
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
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