BVerfG-Urteil schwächt Patientenrechte bei Ästhetisch-Plastischen Operationen / Prof. Günter Germann sieht fachärztliche Qualifikation als wesentliche Voraussetzung für eine Behandlung

Nach einem aktuellen Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes ist es approbierten Ärzten erlaubt, gegen
private Rechnungen auch außerhalb ihres medizinischen Fachgebietes
Leistungen anzubieten. Das Urteil geht auf die Klage eines Facharztes
für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gegen ein Urteil des
Hamburger Berufsgerichtshofes für Heilberufe zurück. Der Hamburger
Berufsgerichtshof hatte dem Mediziner ästhetische Operationen wie
Brustvergrößerungen untersagt. In der jetzt erfolgten Aufhebung
dieses Urteils durch das Bundesverfassungsgericht sieht Prof. Günter
Germann, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft der
Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und
Ärztlicher Direktor des Ethianum, eine empfindliche Verletzung des
Patientenschutzes.

Der klagende Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
führte neben seiner Zahnarztpraxis als Geschäftsführer einer Klinik
für Schönheitsoperationen jährlich bis zu 500 Ästhetisch-Plastische
Operationen durch. Die Mehrzahl dieser Eingriffe wurde im Mund-,
Kiefer- und Gesichtsbereich vorgenommen; zirka zehn Prozent entfielen
jedoch auf das Einsetzen von Brustimplantaten sowie auf Bauch- und
Oberarmstraffungen. Für DGPRÄC-Vorstandsmitglied Prof. Günter Germann
ist das Urteil besorgniserregend. „Diese Entscheidung hat mich sehr
überrascht“, erklärt Germann. „Das Urteil stellt den Schutz des
Patienten in Frage. Das Wohl des Patienten sollte eigentlich die
übergeordnete Rolle spielen.“

Das BVerfG-Urteil befördere dabei einen vielfach unterschätzten
Missstand: „In Deutschland darf sich jeder approbierte Arzt, gleich
welcher Fachrichtung, auch „Schönheitschirurg“ nennen“, erklärt
Germann. Operationen auf fachfremden Gebieten bergen aber eine Gefahr
für den Patienten. „Ästhetisch-Plastische Operationen sollten
ausschließlich von dafür ausgebildeten Fachärzten durchgeführt
werden“, empfiehlt Germann. Fachärzte für Plastische und Ästhetische
Chirurgie durchlaufen eine zusätzliche sechsjährige Fachausbildung in
allen Teilgebieten der Plastischen Chirurgie. „Medizinische
Qualifikation und Erfahrung sind unverzichtbare Voraussetzungen für
ein gerechtfertigtes Vertrauen der Patienten in unser ärztliches
Handeln“, so Germann.

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