Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk
steigen ab 2020 an. Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) mit seinem
Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen. Â
Das Verhandlungsergebnis im Überblick:
Gelernte Arbeitnehmer*innen//Gesell*innen (Mindestlohn 2)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro
Ungelernte Arbeitnehmer*innen (Mindestlohn 1)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro
Der Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2021. Die Sozialpartner
werden nun gemeinsam den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen. Damit wird
der Mindestlohn – wie bisher schon – allgemeinverbindlich und gilt
für alle Dachdeckerunternehmen (in- und ausländische), die in
Deutschland tätig sind.
„Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit einem Mindestlohn von über
14 Euro ab 2021 deutlich oberhalb des gesetzlichen Minimums liegen.
Auf der anderen Seite steht das Dachdeckerhandwerk in Konkurrenz um
Fachkräfte und Auszubildende. Und hier müssen wir auch finanzielle
Anreize setzen, sonst laufen unsere umfangreichen Bemühungen um
Nachwuchs ins Leere. Wir wissen alle, dass Dachdecker-Arbeiten
anspruchsvoll sind, wir neue Herausforderungen meistern müssen und
auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir
qualitativ hochwertige Leistung“, kommentiert ZVDH-Präsident Dirk
Bollwerk das Ergebnis.
Foto ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk: http://bit.ly/Bollwerk-ZVDH
(Quelle: ZVDH)
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Claudia Büttner
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