High-Tech Gründungsvorhaben ähneln einem Korallenriff
Wiesbaden, den 17. Mai 2010 – Die rasch fortschreitende Entwicklung der Internettechnologie führt zu einem überproportionalen Anstieg an Gründungen, die hieraus mit neuen Produkten Gewinn ziehen wollen. Durch die Verbindung von Basisinnovationen entsteht eine lebendige Vielfalt. Dies deckt eine über zwölf Jahre zurückreichende Auswertung des Gründer- und Mentorennetzwerks Forum Kiedrich auf.
Alles im Griff für mehr Service am Telefon durch das kompakte Telefontraining Hamburg für Bestellhotline, Service Hotline, Callcenter, technische Hotline, Telefonzentrale, Telefon Empfang
Frankfurt am Main/19. Mai 2010
Zum 25. Jubiläum hat sich die Grand Dame der Geschenke-Messen einmal mehr von ihrer allerbesten Seite gezeigt: vielseitig, kundenorientiert und mit positiven Blick in die Zukunft. Der Ruf als internationale Trendsetterin eilt ihr voraus – zu Recht!
Nach großem Erfolg in den USA und in Japan, soll die neue Form der Altersvorsorge gleichermaßen den deutschen Markt erobern. Sie trägt den Namen Variable Annuities, auf Deutsch „variable Rentenversicherung“. Das Finanzportal www.geld.de informiert, was das besondere an diesem Versicherungstrend aus Amerika ist.
Die variable Rentenversicherung (www.geld.de/rentenversicherung.html) ist zunächst an einen bestimmten Fonds gebunden, der frei wählbar ist. Durch die Fondsbin
Im Wohnungsmietrecht hat der Bundesgerichtshof dies nur für den Fall bejaht, dass der Vermieter nicht jederzeit in der Lage ist, die Kaution zurückzuzahlen. Wenn wegen drohender Überschuldung ein Zugriff der Gläubiger zu erwarten ist, liegt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung und damit eine Straftat vor (BGH, Beschluss vom 2.4.2008, AZ: 5 Str 344/07).
Tipp Vermieter: Trotz dieses Urteils sollte man hier sehr vorsichtig sein. Die Frage, wann eine drohende Ü
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (OLG Karlruhe, Urteil vom 17.12.2009, Az. 9 O 42/09) entschieden, dass bei einem Altbau (hier Baujahr 1920) keine Verpflichtung des Vermieters besteht, in den Räumen zu gewährleisten, dass bestimmte Höchsttemperaturen nicht überschritten werden. Zumindest kurzfristige und geringe Überschreitungen der in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Temperaturen stellen noch keinen Mange