Erfolgt durch die Messeinrichtungen die Fotoaufnahme nur bei Verkehrsverstoß (Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß), so ist hierfür mit § 100 h 11 Nr. 1 StPO eine ge¬setzliche Rechtsgrundlage gegeben – Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.
Nach nur einem Jahr am Markt kann Webweisend in punkto Kundenzufriedenheit ein erfreuliches Ergebnis vorlegen. Die Zufriedenheit mit der Abstimmung von Kundenwünschen und technischen Machbarkeiten, eine Spezialität von Webweisend betrug an die 100%.