Rückforderungen vom Finanzamt

Eingabefehler

Ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt Saarland machte einen teuren Eingabefehler: Er hatte bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers die von seinem Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer zu hoch in den Computer eingegeben, genauer gesagt um das Zehnfache zu hoch. Daraufhin erhielt der Steuerpflichtige eine hohe Steuererstattung. Als die interne Revision das merkte, erließ das Finanzamt eine geänderte Anrechnungsverfügung, forderte das

ERS: Salzgitter AG / 3-Monatsbericht 2012

Salzgitter AG / 3-Monatsbericht 2012 / ERS-Dokument übermittelt von
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– 3-Monatsbericht deutsch
– 3-Monatsbericht englisch

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