Berliner Zeitung: Zum SPD-Vorschlag zum Ehrensold für Bundespräsidenten:

Im Prinzip ist der Vorschlag der SPD nicht
schlecht: volle Ruhegelder in Höhe von 217 000 Euro pro Jahr bis zum
Lebensende nur nach zwei kompletten Perioden, also nach zehn Jahren,
75 Prozent nach nur einer Periode, 50 Prozent für den, der nicht
einmal eine Amtszeit als Bundespräsident bewältigt. Was ist daran
falsch? Falsch ist, dass die Neuregelung rückwirkend gelten, also
vor allem den in Schimpf und Schande aus Schloss Bellevue
vertriebenen Christian Wulff t

Frankfurter Rundschau: Zu Merkels Außenpolitik und dem deutschen Abstimmungsverhalten bei der UN:

Dass Israel sich vehement gegen die Aufwertung
Palästinas wehrt, ist nicht schön, aber auch nicht entscheidend. Auf
das Einverständnis Serbiens hat Berlin auch nicht gewartet, als es
2008 die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannte. Bundeskanzlerin Angela
Merkel hat im Falle Palästinas anders entschieden. Und selbst wenn
diese Entscheidung falsch ist, stellt sie etwas dar, was in Merkels
zweiter Amtszeit sonst kaum zu sehen ist: Echte Außenpolitik. Eine
Polit

Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Grundsätzlich ist ein bestehendes Erbrecht durch Vorlage eines Testamentes im Original nachzuweisen. Wie aber ist zu entscheiden, wenn das Original unauffindbar ist, aber eine Fotokopie noch vorgelegt werden kannAndreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, weißt hier auf ein aktuelles Urteil hin (OLG Naumburg vom 29.3.2012, Az. 2 Wx 60/11)