Keine Sozialabgaben beim Ferienjob

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schüler
nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bei einer
kurzfristigen Beschäftigung während der Sommerferien müssen sie keine
Sozialversicherungsabgaben zahlen. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Schüler, die lediglich in der freien Zeit zwischen zwei
Schuljahren arbeiten, üben eine kurzfristige Beschäftigung aus. Dafür
müssen sie keine Beiträg