Immobilien bleiben die beliebteste Anlageform

Immobilieninvestments sind nach wie vor
beliebt, da sich das "Betongold" auch in Krisenzeiten als
inflationssicher und wertbeständig auszeichnet. Das Volumen des
deutschen Immobilien-Transaktionsmarktes nähert sich inzwischen auch
wieder dem Vorkrisenniveau an. 2007 lag es noch bei 65,3 Mrd. Euro,
nun, knapp 7 Jahre später sind es, nach dem Fall auf 13,4 MRD. Euro
im Jahr 2009, immerhin schon wieder 44,2 Mrd. Euro.

Bei der 21. Handelsblatttagung "Immobil

Danone Group – weltweit workflowbasierte Stammdatenpflege für SAP ERP

Die Danone Group, Marktführer im Bereich Molkereifrischeprodukte und Mineralwasser, setzt ORSOFT Master Data Workflow mittlerweile weltweit zur Stammdatenpflege für SAP ERP ein. Das Multinationale Unternehmen nutzt die ORSOFT-Lösung in Business Units über alle Kontinente, mit Ausnahme von Australien, um sicherzustellen, dass Stammdaten für Milchprodukte, Wasser und Babynahrung jederzeit akkurat und konsistent im System vorliegen.
Innerhalb von vier Jahren seit dem Projek

Integrata Hauptversammlung 2014 – Der Wachstumskurs bleibt der Aktiengesellschaft treu / Positive Umsatzentwicklung setzt sich zum fünften Mal in Folge fort und sorgt für eine solide Geschäftsentwicklung

Anlässlich der Hauptversammlung am 28. Mai 2014
legte die Integrata AG den Aktionären erneut einen positiven
Jahresabschluss vor. Bei der Versammlung im Frankfurter Messeturm
waren 98,09 Prozent der Aktien vertreten, die Teilnehmer der
Aktionärsversammlung stimmten allen Beschlussvorlagen zu.

Ingmar J. Rath, Vorstandsvorsitzender und CEO der Integrata AG,
eröffnete den Bericht des Vorstandes mit der Entwicklung des
Weiterbildungsmarktes in Deutschland. Dabei zeigte

Gilt der Erschöpfungsgrundsatz auch für Software-Produktschlüssel?

Entscheidung des Landgerichts Berlin
Im Immaterialgüterrecht gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass der Inhaber eines Schutzrechts (z.B. Patent, Marke oder Urheberrecht) sich auf dieses Schutzrecht für das konkrete Produkt (z.B. eine Software) nicht mehr berufen kann, sobald das Produkt mit der Zustimmung des Herstellers erstmalig in den Verkehr gebracht worden ist. Dies bedeutet, dass der Urheber eines Werks (z.B. einer CD) nicht mehr bestimmen kann, welch