Immobilieninvestments sind nach wie vor
beliebt, da sich das "Betongold" auch in Krisenzeiten als
inflationssicher und wertbeständig auszeichnet. Das Volumen des
deutschen Immobilien-Transaktionsmarktes nähert sich inzwischen auch
wieder dem Vorkrisenniveau an. 2007 lag es noch bei 65,3 Mrd. Euro,
nun, knapp 7 Jahre später sind es, nach dem Fall auf 13,4 MRD. Euro
im Jahr 2009, immerhin schon wieder 44,2 Mrd. Euro.
Zum 16. Juni 2014 werden die globalen Aktivitäten von Admiral Markets neu strukturiert. Allen deutschsprachigen Kunden in Deutschland,Österreich und der Schweiz steht ab sofort der Serviceüber Admiral Markets UK Ltd zur Verfügung – mit vielen Neuerungen und Verbesserungen.
SolarWinds Engineers Toolset, seit 1999 das Werkzeug der Wahl von IT-Profis, bietet in der Version 11.0 nun die Möglichkeit, Echtzeit-Datenerfassung, Analyse und die Behebung von Netzwerkfehlern von Mobilgeräten aus durchzuführen
Die Danone Group, Marktführer im Bereich Molkereifrischeprodukte und Mineralwasser, setzt ORSOFT Master Data Workflow mittlerweile weltweit zur Stammdatenpflege für SAP ERP ein. Das Multinationale Unternehmen nutzt die ORSOFT-Lösung in Business Units über alle Kontinente, mit Ausnahme von Australien, um sicherzustellen, dass Stammdaten für Milchprodukte, Wasser und Babynahrung jederzeit akkurat und konsistent im System vorliegen.
Innerhalb von vier Jahren seit dem Projek
VirtualBench vereint fünf grundlegende Messgeräte in einem Gerät, einschließlich einer innovativen Softwareumgebung, welches Anwendern von Testgeräten am Prüfplatz neue Möglichkeiten bietet
Anlässlich der Hauptversammlung am 28. Mai 2014
legte die Integrata AG den Aktionären erneut einen positiven
Jahresabschluss vor. Bei der Versammlung im Frankfurter Messeturm
waren 98,09 Prozent der Aktien vertreten, die Teilnehmer der
Aktionärsversammlung stimmten allen Beschlussvorlagen zu.
Ingmar J. Rath, Vorstandsvorsitzender und CEO der Integrata AG,
eröffnete den Bericht des Vorstandes mit der Entwicklung des
Weiterbildungsmarktes in Deutschland. Dabei zeigte
Entscheidung des Landgerichts Berlin
Im Immaterialgüterrecht gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass der Inhaber eines Schutzrechts (z.B. Patent, Marke oder Urheberrecht) sich auf dieses Schutzrecht für das konkrete Produkt (z.B. eine Software) nicht mehr berufen kann, sobald das Produkt mit der Zustimmung des Herstellers erstmalig in den Verkehr gebracht worden ist. Dies bedeutet, dass der Urheber eines Werks (z.B. einer CD) nicht mehr bestimmen kann, welch