Sieben Vorträge und 30 Gäste: Drittes Promotionssymposium an der Hochschule Bremen

Sieben Vorträge und 30 Gäste: Drittes Promotionssymposium an der Hochschule Bremen

Bereits zum dritten Mal lud die Hochschule Bremen zu ihrem Promotionssymposium. Die ganztägige Veranstaltung wurde im Rahmen des Promotionskollegs ins Leben gerufen, um den Promovendinnen und Promovenden Gelegenheit zu geben, ihre Dissertationsprojekte der interdisziplinären Hochschulöffentlichkeit vorzustellen. In diesem Jahr verfolgten über 30 Gäste sieben Vorträge aus den verschiedensten Fachgebieten; in der Postersession stellten weitere sieben Promovendinnen u

Minimax präsentiert Spezial-Lösungen als Bestandteil kompletter Brandschutzanlagen

Minimax präsentiert Spezial-Lösungen als Bestandteil kompletter Brandschutzanlagen

Nicht vom Anbieter und dessen Kernkompetenz, sondern von der zu schützenden Einrichtung und deren Umgebungsbedingungen hängt der geeignete Brand-schutz ab. Ein umfangreiches Produkt- und Leistungsportfolio ist die Voraussetzung dafür, dass für jede Einrichtung die passende Lösung zur Verfü-gung steht. Minimax zeigt auf der diesjährigen Feuertrutz in Halle 10.1. auf dem Stand 413 einige Highlights der aktuellen Produktpalette für zahlreiche Brand-schutzher

Zukunftssicheres Publishing für alle Kanäle: InterRed auf der CeBIT 2015

Die InterRed GmbH, Hersteller des gleichnamigen Content Management- und Redaktionssystems InterRed, stellt auf der CeBIT 2015 ihre zukunftssichere Gesamtlösung für das Publishing vor. Die bewährte Kombination aus CMS, App Publishing Lösung und Redaktionssystem bildet eine optimale technologische Grundlage für die Publikation von Inhalten in alle Ausgabekanäle, sowohl für Print als auch Digital. Gleichzeitig wird auf der CeBIT eine erste, exklusive Preview auf d

Verkehrssicherung bei einer Sitzbank

Eine Besucherin setzte sich auf eine Bank, die nicht am Boden festgeschraubt war. Die Bank fiel um, die Frau verletzte sich, und machte nun den Betreiber der Location verantwortlich und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das Amtsgericht München wies die Klage nun ab.
Der Grundsatz: Ist die Gefahrenstelle für den Betroffenen erkennbar und kann er sie beherrschen, dann reduzieren sich die Verkehrssicherungspflichten des Verantwortlichen erheblich bzw. reduzieren