Dernbach/Großschirma, 13. Januar 2015. Die Onlinedruckmarke Primus-Print.de präsentiert sich am 14. und 15. Januar 2015 auf der Merchandising Messe Hamburg 2015. Im Mittelpunkt des Auftritts steht dabei das umfangreiche Druckportfolio an Fanartikeln für Sport und Business. Auch in der 13. Auflage verspricht die Messe positive Resonanz als Plattform für den Austausch innerhalb der Merchandising-Branche und darüber hinaus.
Beim Bau einer Immobilie selbst tatkräftig mit
anzupacken spart Geld und entlastet die Finanzierung, denn viele
Banken akzeptieren das Einbringen von Eigenleistungen als Ersatz für
fehlendes Eigenkapital. So lässt sich der Wunsch nach den eigenen
vier Wänden auch für eigenkapitalschwächere Familien verwirklichen.
Die Eigenleistung sollte jedoch realistisch kalkuliert werden, damit
am Ende keine teure Nachfinanzierung notwendig wird.
Die Übernahme durch Aquila Capital erfolgte im Auftrag institutioneller Investoren, zu denen sowohl die niederländische Pensionskasse ABP als auch deutsche Versicherungsgesellschaften zählen.
Mitarbeiter zu binden, ist für Führungskräfte in Unternehmen von
zentraler Bedeutung. So sprechen im aktuellen HR-Report 61 Prozent
der Befragten der Mitarbeiterbindung eine sehr hohe bzw. hohe
Bedeutung zu. Beim Topmanagement sind es sogar 78 Prozent. Dennoch
ergreifen Unternehmen immer noch viel zu wenige geeignete Maßnahmen,
um ihre Mitarbeiter zu halten. Die Diskrepanz zwischen Anspruch und
Wirklichkeit existiert daher weiterhin, wie der HR-Report 2014/2015
au
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– Jeder fünfte Bundesbürger speichert oder teilt Dateien im Netz
– Im europäischen Vergleich liegt Deutschland nur im Mittelfeld
– Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit
Bei der Nutzung von Cloud-Diensten sind die Deutschen im europäischen Vergleich eher zurückhaltend. Nur rund jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) speichert oder teilt Dateien wie Dokumente, Fotos oder Videos im Netz. In anderen Ländern werd
Der EuGH hat am 11. Dezember 2014 (C-212/13) entschieden, dass die europäischen Datenschutzregeln der Richtlinie 95/46/EG auch auf eine Videoüberwachung durch Privatpersonen Anwendung finden und der Ausnahmetatbestand, wonach eine Anwendung der Richtlinie nicht in Frage kommt, wenn die Videoüberwachung ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken erfolgt, eng auszulegen ist.