Nach dem neuerlichen Senfgas-Einsatz in Syrien
hat die Unionsfraktion eine weitere Initiative zur
Giftgas-Neutralisierung angeregt. "Bei der Vernichtung der restlichen
Chemiewaffenbestände auf syrischem Boden sollte Deutschland wiederum
aktiv mitwirken", sagte der außenpolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Jürgen Hardt, der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Zugleich setzt Hardt auf die
Syrien-Friedensgespräche i
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat
die Entscheidung des Bundestags zur Sterbehilfe begrüßt. "Wir sind
mit dem Kompromiss zufrieden, weil die geschäftsmäßige Sterbehilfe
unterbunden wird", sagte der Vorsitzende Ayman Mazyek der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Mazyek
betonte: "Es gibt aus religiöser Sicht keine Rechtfertigung, beim
Sterben selbst Hand anzulegen."
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)
hat sich dafür ausgesprochen, dass Flüchtlinge, die in ihrem
Heimatland als Arzt gearbeitet haben, schnell darauf geprüft werden,
ob sie auch in Deutschland als Mediziner eingesetzt werden können.
"Unter den Flüchtlingen sind Menschen, die in ihrem Herkunftsland zum
Beispiel als Arzt gearbeitet haben. Sie haben einen Anspruch auf eine
Prüfung, ob sie in Deutschland als Arzt zugelassen werden. Dazu gibt
es
Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des
Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Barbara John, sieht eine
Ursache für die Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland im zu
DDR-Zeiten nicht aufgearbeiteten Nationalsozialismus. Im Zuge der
Flüchtlingskrise kämen "kollektive Muster hoch, an die Menschen
anknüpfen", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen
Zeitung" (Online-Ausgabe). "Wir haben nun mal diese Geschichte. Die
Geschäftsmäßige Sterbehilfe – vielleicht hat am Ende
dieser so kalt-technokratisch klingende Begriff die
Bundestagsabgeordneten in ihrer Mehrheit dagegen stimmen lassen. Die
Vorstellung, dass das Sterben in den Bereich einer organisierten
Dienstleistung entgleitet, öffnet tatsächlich der Fantasie weite,
düstere Pforten. Hinter der Entscheidung der Volksvertreter steht
auch die Mehrheit der Bevölkerung, der das "Geschäftsmäßige"
Viele Flüchtlinge mit Bleiberecht werden in den
nächsten Jahren mehr lernen müssen als die deutsche Sprache. Wer das
Asylrecht in Anspruch nimmt, muss laut Genfer Konvention auch die
Gesetze des Gastlandes achten. Das Grundgesetz gilt für alle –
unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht. Hier darf es keinen
Rabatt auf unsere Werte geben. Der hessische Vorstoß für einen
Pflichtkurs "Deutschland" für Neuankömmlinge zielt in die ri
Selbst wenn russische Bomben gar nicht in erster
Linie den IS treffen – Russland hat sich die sunnitischen
Dschihadisten zum Feind gemacht. Für die war Terrorismus schon immer
nur Krieg mit anderen Mitteln. Sollte sich der IS wie einst al-Qaida
jetzt auf Flugzeuganschläge verlegen, dann trifft die Bedrohung
freilich jeden. Und sie wäre kaum auf ägyptische Flughäfen
beschränkt. Wenn es eine Hoffnung bei alldem gibt, dann vielleicht
die: In Syrien haben der Wes
So hat der Bundestag, der eigentlich Klarheit
schaffen wollte, bestehende Unklarheiten nicht beseitigt, sondern
möglicherweise sogar neue Unsicherheiten bei der Unterscheidung
zwischen erlaubter und verbotener Beihilfe zum Suizid geschaffen.
Unterm Strich ist das Signal, das der Bundestag aussendet, reichlich
zwiespältig. Sterbehilfevereine werden verboten, aber an der
Sterbehilfe wird nicht gerüttelt.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon
Nicht durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand, sollten
Menschen idealerweise sterben, war eines der Argumente, die im
Bundestag vorgebracht wurden. Aber eigentlich schließt das eine das
andere nicht aus. Es wird Situationen geben, in denen Menschen wegen
ihres Leids ihr Leben beenden wollen, an der Hand eines anderen – und
mit dessen Hilfe. Das muss möglich sein, ohne Angst vor den
Konsequenzen. Es ist zu hoffen, dass das mit dem nun besc
Der Vielflieger staunt und der Ferienflieger schüttelt ungläubig
den Kopf: Die Vollzeitkräfte unter den Flugbegleitern der Deutschen
Lufthansa fliegen pro Monat durchschnittlich nur zwischen 75 und 82
Stunden. Und dafür werden sie mit einem Gehalt zwischen rund 1800 und
4000 Euro brutto inklusive Zulagen entlohnt, haben zudem mindestens
zehn freie Tage pro Monat und die beste Altersversorgung der Branche.
Es gibt bestimmt schlechtere Kondition