Der Brexit ist da. Vor allem Limited-Gesellschaften müssen schon jetzt handeln. In Sachen Umsatzsteuer und Zollfragen gilt aber noch eine Übergangsfrist bis Ende 2020.
Seit 31. Januar 2020 ist der Brexit Wirklichkeit. In vielen Fällen gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahresende. Doch Betriebe in der Rechtsform einer Limited-Gesellschaft müssen jetzt schon handeln. Unternehmen konnten bisher im Rahmen der Niederlassungsfreiheit im Vereinigten Königreich Gesellschafte
Jena, den 28.05.2020 Mit dem German Innovation Award 2020 hat die rooom AG aus Jena gestern bereits den vierten Award in diesem Jahr gewonnen. Ausgezeichnet wurde diesmal das Portal rooomBOOKS in der Kategorie Information technologys and functional software. Dieses ermöglicht es Verlagen, Zeitungen und Unternehmen ihre Printerzeugnisse spielend leicht und innovativ durch Augmented Reality (AR) […]
Der entscheidende Unterschied zur Vorrats-GmbH als einer auf Vorrat neugegründeten GmbH ist die Unternehmenshistorie von der Gründung bis zur derzeitigen Beendigung der Geschäftstätigkeit.