JRC Capital Management Consultancy & Research GmbH steht für langjährige Erfahrung im Bereich Finanzportfoliov

Über das Finanzportfolioverwaltungsangebot der JRC Capital
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Die JRC Capital Management Consultancy & Research GmbH will ihr Team erweitern
In einer Wirtschaft, die durch Wettbewerb und ständige Innovationen geprägt ist, gewinnt das Employer Branding immer mehr an Bedeutung.
Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit Inhouse-Seminare durch für den Personalrat in den BKK (Betriebskrankenkassen) – nach dem BPersVG bzw. nach allen Länder-PersVG-s (LPVG).
Gold bleibt dank der vorhandenen und aufkommenden Unsicherheiten beliebt! Deshalb sind weiter steigende Preise höchst wahrscheinlich!
Frauen haben Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt gezahlt wird.
Ein niedrigeres Entgelt für Frauen bei gleicher Arbeit begründet die Vermutung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Der Arbeitgeber kann ein höheres Entgelt für einen männlichen Kollegen nicht damit rechtfertigen, dieser habe ein größeres Verhandlungsgeschick oder sei auf e
Wie Künstliche Intelligenz die Leistung der Kemptner Marketingagentur auf ein neues Level hebt
BEM: Welche Auswirkungen hat die Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung und wie ist die Weigerung von Beschäftigten, eine datenschutzrechtliche Einwilligung zu unterzeichnen, zu bewerten?
1. Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) die Kündigung nicht hätte verhindern können.
2. § 167 Abs. 2 Sa
1. Die Erforderlichkeit der Schulung eines Ersatzmitgliedes in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen ist anders zu beurteilen als bei ordentlichen ständigen Mitgliedern und insbesondere nicht generell zu bejahen.
2. Allein die Erwartung von Vertretungsfällen aufgrund von Urlaub oder der vorübergehenden Erkrankung von Betriebsratsmitgliedern reichen zur Begründung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme von Ersatzmitgliedern nicht aus. In einem solchen Fall hat der B