Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 empfiehlt pro Stunde fünf Minuten Erholungszeit bei Bildschirmarbeit

Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 empfiehlt pro Stunde fünf Minuten Erholungszeit bei Bildschirmarbeit

– Gefährdungsbeurteilung per Abfrage bei Telearbeit möglich
– Unterweisung zu tragbaren Geräten konkretisiert
– www.tuv.com/arbeitssicherheit

Die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 Bildschirmarbeitsplätze konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dabei greift sie in weiten Teilen auf die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – ein Leitfaden f&uum