Essen – Nachdem sich Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, in Teil I und II "Rechnungen – das muss drinstehen" mit den Pflichtangaben und den Angaben zur Leistungserbringung beschäftigt hat, behandelt Teil III das Thema der Rechnungen von Handwerkern an Privatkunden und den Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten.
Essen – Nachdem sich Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, in Teil I und II "Rechnungen – das muss drinstehen" mit den Pflichtangaben und den Angaben zur Leistungserbringung beschäftigt hat, behandelt Teil III das Thema der Rechnungen von Handwerkern an Privatkunden und den Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten.
Als rechtlich unsauber und ethisch problematisch kritisiert das rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk den Referentenentwurf zum Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz. Wie Hermann Hubing, Geschäftsführer von Bestatterrheinland-pfalz, dem Landesinnungsverband für das rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf mitteilte, anerkenne sein Verband durchaus die Notwendigkeit, auch das Bestattungsrecht an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen
Die konsequente Nutzung von Markteffekten hat sich für den innovativen Finanzdienstleister Investui auch im Jahr 2024 ausgezahlt. So konnte das verwaltete Futures-Musterdepot mit 25.000 Euro einen beachtlichen Nettozuwachs von Plus 16 Prozent erwirtschaften und schlug den Dow Jones deutlich. Noch besser performte das CFD-Musterdepot mit ganzen 21,2 Prozent Nettorendite.
Ein turbulentes Börsenjahr 2024 ist zu Ende gegangen und es wird Zeit, Bilanz zu ziehen. Für die Kunden des inn