Datenschutz gehört nun endgültig in die Chefetage

Die neue EU-weite
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat es in sich. Unternehmen und
Mitarbeiter, insbesondere die Geschäftsleitung sowie deren
Datenschutzbeauftragte sollten gut aufgestellt sein. Hierfür hat die
bfkm GmbH zusammen mit easytraining ein kurzweiliges 45-minütiges
Onlinetraining über die wichtigsten Anforderungen entwickelt. So
können Unternehmen ohne enorme Weiterbildungsinvestitionen für
Geschäftsleitung, Fachbereichsleitung, Mitarbeiter und betriebliche
Datenschutzbeauftragte eine qualifizierte Ausbildung nach aktuellem
Recht zu BDSG und EU-DSGVO erwerben.

„Wir erleben gerade, dass sich Unternehmen noch nicht ausreichend
mit den Anforderungen der DSVGVO auseinandergesetzt haben. Ein
Unternehmen mit 100 Mitarbeitern in verschiedenen Fachbereichen
benötigt aber mindestens 6 Monate hierfür. Die Grundlage für
Geschäftsleitung, Management und Datenschutzbeauftragten ist das
Wissen, was hat sich verändert und was bedeutet das für mein
Unternehmen, für meine Abteilungen, meine Mitarbeiter. Es ist höchste
Zeit geschäftskritischen Ereignissen vorzubeugen. Dafür haben wir ein
online-Training entwickelt, das den Anforderungen kleinerer
Unternehmen bis zum gehobenen Mittelstand nach Qualität bei
bezahlbarer Leistungen entspricht“, sagt Frau Katrin Seidel,
Geschäftsführerin von bfkm.

Das online-Training der bfkm GmbH vermittelt kompakten Überblick
über die Fakten und Grundsätze der neuen EU-weiten Datenschutz
Grundverordnung (DSGVO). Das Training liefert alle notwendige
Grundlagen und aktuelles Wissen. Zum Nachweis der erworbenen
Fachkunde erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Darüber hinaus
werden Kunden auch im Umsetzungsprozess in den jeweiligen Fach- oder
Aufgabenbereichen mit Praxis-Workshops und moderierten Fachforen
unterstützt.

Die Fakten Am 25.05.2018 tritt die neue EU-weite
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt
sind Unternehmen aufgefordert, personenbezogene Daten von EU-Bürgern
nach den neuen Maßgaben des BSDG zu handhaben und deren Nutzung zu
überwachen. Die künftigen drastischen Regelungen erlauben, dass
Datenschutzverstöße mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des
Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Alle Unternehmen, in denen mindestens 10 Personen (auch
Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) mit der
automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt
sind, obliegt die Bestellung eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten. Zu Verarbeitung personenbezogener Daten
gehören zum Beispiel die Nutzung eines E-Mail-Programms,
gespeicherten Personaldaten im Unternehmen, die Pflicht auf
Vergessenheit und das Kopplungsverbot bei Einwilligungen.
Datenschutzbeauftragte sind neu in der Pflicht, die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Regelungen im Unternehmen und den
Fachbereichen zu überwachen und verantworten die aktive Schnittstelle
zur Aufsichtsbehörde, mit der sie direkt zusammenarbeiten.

Durch die Datenschutzgrundverordnung werden ab Mai 2018 auch die
Anforderungen an die Dokumentationspflicht deutlich verschärft. Es
gilt die Nachweispflicht, geeignete Schutzmaßnahmen kontinuierlich
getroffen und umgesetzt zu haben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://bfkm-halle.de/datenschutz sowie telefonisch unter 0345-682
39-23.

Pressekontakt:
Jan Johannsen, jan.johannsen@bfkm-halle.de, Mobil: 0177-682 68 65

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