
   Die Zuzahlungen für Arzneimittel zugunsten der gesetzlichen 
Krankenkassen steigen auf fast 2,1 Mrd. pro Jahr an. Damit setzt sich
der Trend der vergangenen Jahre fort: 2013 waren es noch 1,98 Mrd. 
Euro, 2014 schon 2,03 Mrd. Euro, und 2015 nun 2,08 Mrd. Euro. Auch 
pro ärztlich verordnetem Medikament macht sich dieser Anstieg für 
alle gesetzlich krankenversicherten Patienten bemerkbar. Von 2,60 
Euro (2013) über 2,70 (2014) hat sich die durchschnittliche Zuzahlung
pro Packung im Jahr 2015 auf 2,80 Euro erhöht. In diesem Wert sind 
auch schon zuzahlungsfreie Medikamente und Patienten mit 
Zuzahlungsbefreiung enthalten. Diese Zahlen hat der Deutsche 
Apothekerverband (DAV) im Vorfeld des morgen beginnenden 53. 
DAV-Wirtschaftsforums in Berlin berechnet. Auf der Veranstaltung mit 
Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen hochrangige Vertreter 
von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen.
   Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelzuzahlungen 
einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom 
verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen 
ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke 
vorlegen kann. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die 
Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und 
höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 
5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Krankenkassen 
können Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, z.B. bei 
30-prozentiger Unterschreitung eines Festbetrages und bei  
Rabattverträgen. Insbesondere chronisch kranke Patienten können sich 
nach Überschreitung einer Belastungsgrenze auf Antrag bei ihrer Kasse
von allen Zuzahlungen befreien lassen. Grundsätzlich von der 
Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 
18. Lebensjahres.
   Mehr Informationen unter www.abda.de und 
www.dav-wirtschaftsforum.de
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