Am 4. Februar 2014 hat das Kabinett den
Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der
zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften
des Datenschutzrechts“ beschlossen. Wie bereits im bisherigen
Referentenentwurf vorgesehen, soll als Kern des Vorhabens im
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) ein Verbandsklagerecht im Bereich
des Datenschutzrechts geschaffen werden. Hierdurch sollen künftig
Verbraucherverbände Datenschutzverstöße gerichtlich geltend machen
können. Der DDV lehnt dies entschieden ab.
Dazu Patrick Tapp: „Der Gesetzentwurf des Justiz- und
Verbraucherschutzministeriums atmet den Geist eines überzogenen
Verbraucherschutzes. Der Verbraucher wird durch das
Verbandsklagerecht keinen Deut besser geschützt, wenn die Überwachung
auf eine Vielzahl von Organisationen verteilt wird.“
Ein Verbandsklagerecht ist insbesondere wegen der Vermischung von
Verbraucher- und Datenschutzrecht systemwidrig und führt in der
Praxis zu einer hohen Verunsicherung der Unternehmen. Darüber hinaus
verstößt ein solches Recht nach Auffassung des DDV gegen die
EU-Datenschutzrichtlinie, die eine Vollharmonisierung im Bereich
Datenschutz bezweckt und gefährdet eine Einigung bei der auf der
Brüsseler Zielgeraden befindlichen EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Tapp weiter: „Die staatlichen Aufsichtsbehörden verfügen über
ausreichende Befugnisse, Datenschutzverstöße zu ahnden und effizient
zu unterbinden. Man sollte besser die Aufsichtsbehörden stärken,
anstatt diese Aufgabe auf private Interessenverbände abzuwälzen.“
Vor dem Hintergrund breiter Ablehnung in Wirtschaftskreisen hat
der DDV massiven Widerstand im weiteren Gesetzgebungsverfahren
angekündigt.
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