Zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) nimmt
die Debeka wie folgt Stellung:
„Das Verfahren wurde nach Mitteilung des LfDI Rheinland-Pfalz
bereits am 20. Dezember 2013 eingeleitet. Die Debeka wurde darüber
gleichzeitig unterrichtet. Konkrete Vorwürfe wurden uns bislang nicht
bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen Anfangsverdacht,
der keine Vorverurteilung zulässt. Vielmehr ist die Sach- und
Rechtslage weiterhin offen und muss zunächst geklärt werden.
Vor diesem Hintergrund kann sich die Debeka mit Hinweis auf das
laufende Verfahren nicht zu Details äußern.
Unabhängig davon hat die Debeka bereits seit Bekanntwerden der
ersten Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter Anfang November 2013 die
Untersuchungen des LfDI Rheinland-Pfalz und anderer mit
Untersuchungen befassten Stellen aktiv unterstützt und die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit internen Prüfungen
beauftragt. Sobald Ergebnisse dazu vorliegen, werden sämtliche
ermittelnden Behörden hierüber informiert.
Parallel dazu wurden bereits weitgehende Maßnahmen ergriffen, um
künftig etwaiges Fehlverhalten besser erkennen und damit auch
sanktionieren zu können. So wird es unter anderem 26 neue Beauftragte
für Datenschutz geben.
Bereits im Oktober 2013 hatte die Debeka strenge
Verhaltensrichtlinien eingeführt. Mit dieser neuen
Betriebsvereinbarung setzt die Debeka Standards in der Branche. Sie
verpflichtet die Unternehmensführung und die Mitarbeiter auf klare
Regelungen. Die Verhaltensrichtlinie umfasst neben den Themen
Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung konkretere und
umfangreichere Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine
direkte Weisung lautet: Die Debeka toleriert keinerlei Form der
Bestechung und Korruption.“
Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation /
Pressesprecher
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Leiter der Abteilung Externe Kommunikation
st. Pressesprecher
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