„Zur qualifizierten Versorgung der Patientinnen und
Patienten leistet die Digitalisierung ebenso einen wertvollen Beitrag
wie bei der zukunftsorientierten Gestaltung der Prozesse im
Krankenhaus und in der gesamten diakonischen Versorgungskette. Daher
setzen sich Evangelische Krankenhäuser für den Einsatz moderner
Technologien überall dort ein, wo sie sinnvoll und hilfreich sind.
Unsere Mitarbeitenden gewinnen beispielsweise durch die im
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Digitale
Versorgung-Gesetz (DVG) angestrebte Vereinfachung von Verwaltungs-
und Dokumentationsprozessen wertvolle Zeit für die Zuwendung zu den
Patientinnen und Patienten. Um die finanziellen Mittel
bereitzustellen, die für die Digitalisierung im Krankenhaus benötigt
werden, brauchen wir einen DigitalPAKT Krankenhaus. Im Bildungswesen
stellen Bund und Länder im DigitalPAKT Schule 5,5 Milliarden Euro für
die Digitalisierung in Schulen zur Verfügung. Umgerechnet auf die
rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler sind das 500 Euro pro
Person. In deutschen Krankenhäusern werden jedes Jahr 19 Millionen
Patienten stationär versorgt. Parallel zur Förderung im Bildungswesen
sollte der DigitalPAKT Krankenhaus daher ein Volumen von 9,5
Milliarden Euro aufweisen. Dass die Digitalisierung in Deutschland
gefördert werden muss, zeigt der Blick auf den Index für die digitale
Wirtschaft und Gesellschaft (DESI): Hier steht Deutschland auf Platz
elf. Neben der technischen Ausstattung ist aber auch
Personalentwicklung Bestandteil der Digitalisierung: Wir müssen
unseren Mitarbeitenden die Kompetenzen vermitteln, um die neuen
Technologien zur qualifizierten Patientenversorgung einzusetzen. Der
Mix aus zuwendungsbezogener Pflege und verantwortungsbewusster
Nutzung moderner Technologien ist ein Baustein, um den Pflegeberuf
attraktiver zu machen“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV
anlässlich der DEKV-Jahrestagung 2019 in Berlin.
Fachkräfte für die Pflege gewinnen
Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für vier Krankenhausbereiche
(Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie)
Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu
verbessern. „Das Ziel der Personaluntergrenzen begrüßen die
evangelischen Krankenhäuser. Wichtig ist dabei jedoch, dass
regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann: Die
Gegebenheiten am Arbeitsmarkt, strukturelle Besonderheiten oder auch
spezielle Patientenpopulationen müssen berücksichtigt werden. Hier
sollten Korridore in der Personalausstattung den Krankenhäusern
ermöglichen, auf die besonderen Versorgungserfordernisse in ihrer
Region einzugehen. Gerade in strukturschwachen Gebieten könnten
Krankenhäuser die Personaluntergrenzen unterschreiten. Die
Reduzierung der Bettenkapazität in den betroffenen Bereichen könnte
langfristig die Versorgungssicherheit in anderen, sensiblen Bereichen
wie der Notfallmedizin reduzieren.
Unsere Lösung muss es sein, den Pflegeberuf für junge Menschen
durch eine zukunftsfähige Ausbildung attraktiver zu machen. Das
allein reicht allerdings nicht aus: Wir müssen beispielsweise durch
individuelle Ausbildungskonzepte auch die Zahl der
Ausbildungsabbrüche von zurzeit etwa 30 Prozent verringern. Flexible
Arbeitszeitmodelle fördern den Wiedereinstieg in den Beruf, aber auch
die Möglichkeiten zum Quereinstieg und die Integration von
Flüchtlingen sowie die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte tragen
dazu bei, dem Fachkräftemangel in der Pflege langfristig
entgegenzuwirken. Entwicklungsmöglichkeiten in Zuge der Fort- und
Weiterbildung helfen dabei, Pflegenden eine lebenslange Perspektive
in ihrem Beruf zu eröffnen. Um das volle Potenzial dieser Maßnahmen
auszuschöpfen, ist eine strategische Personalentwicklung der
Schlüssel und die Frage, welche Arbeits- und Karrieremöglichkeiten
unsere Mitarbeitenden erwarten, weist uns den Weg, dem
Fachkräftemangel in der Pflege langfristig entgegenzutreten“ so
Radbruch weiter.
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