Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 6.
November 2013 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter
Vergütungsvereinbarung für zulässig erachtet. Versicherungsvertreter
dürfen demnach mit ihren Kunden separate Vergütungsvereinbarungen für
die Vermittlung von Nettopolicen abschliessen. Als spezialisierter
Anbieter von Versicherungslösungen mit separater
Vergütungsvereinbarung begrüsst die PrismaLife AG diesen Entscheid
sehr.
„Der Entscheid des Bundesgerichtshofes bestätigt unseren Weg.“,
sagt Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife. „Der BGH
hat mit seinem Urteil dem Oberlandesgerichts Naumburg Recht gegeben.
Nettopolicen bieten dem Kunden, im Vergleich zur Bruttopolice,
maximale Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiss
wofür er wieviel bezahlt. Mit unseren leistungsstarken Produkten
bieten wir dem Kunden maximale Transparenz, beste Leistungen und die
Sicherheit, einen innovativen und starken Vorsorgepartner an seiner
Seite zu haben.“
Die Zulässigkeit von Nettopolicen mit separater
Vergütungsvereinbarung wurde mit Urteil des BGH vom 6. November 2013
bestätigt. Mit seiner Entscheidung hat der BGH die Revision gegen das
Urteil OLG Naumburg zurückgewiesen und dem OLG Naumburg Recht
gegeben. Das OLG Naumburg hat 2012 Stellung zum Thema Nettopolicen
mit separater Vergütungsvereinbarung genommen. Insbesondere wurde von
ihm darauf hingewiesen, dass Nettopolicen im Sinne des Kunden
transparenter seien als Bruttopolicen. Ferner sah das OLG Naumburg,
dass bei Nettopolicen Abschlusskosten für den Kunden insgesamt
niedriger ausfallen könnten. Im Ergebnis folgt der BGH der
Argumentation des OLG.
Die PrismaLife AG freut sich über die Entscheidung des BGH und
stellt zum Thema Transparenz und separater Vergütungsvereinbarung
unter www.prismalife-transparenz.com gerne weiterführende
Informationen zur Verfügung.
Über PrismaLife
Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische
Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt
Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer
Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife
verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die
Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter:
www.prismalife.com
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Felice Puopolo
PrismaLife AG
Telefon +423 237 00 00
felice.puopolo@prismalife.com
Weitere Informationen unter:
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