Der freiberuflich tätige Arzt als Garant des Bürgerrechts auf freie Ärzte / Dr. Forster: „Staat muss ärztliche Freiberuflichkeit umfassend schützen!“

„Die uneingeschränkte freie ärztliche
Berufsausübung mit medizinischer Entscheidungsfreiheit ohne
Einflussnahme sachfremder Erwägungen oder staatlicher Weisungen muss
in vollem Umfang erhalten bleiben.“ Dr. Andreas Forster,
kommissarischer Vorsitzender des Landesverbandes Bayern in der
–Freien Ärzteschaft– (FÄ) forderte im Vorfeld des –Ärztetages der
Basis– in Nürnberg den uneingeschränkten Schutz der Freiberuflichkeit
des Arztes.

Das Recht der Menschen auf freie Arztwahl sei ein Wert an sich und
korreliere mit der unmittelbaren persönlichen Verantwortung des
Arztes, die ihren Ausdruck in seiner Freiberuflichkeit finde, so Dr.
Forster: „Insofern hat die Gesellschaft einen unumstößlichen Anspruch
auf den Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit und ihren Schutz
durch den Staat.“

Unverzichtbare Bestandteile dieser freien Berufsausübung seien
dabei insbesondere die ärztliche Therapiefreiheit und das Recht und
die Möglichkeit zu wirtschaftlich selbständiger Berufsausübung.

Allerdings sieht der bayerische FÄ-Vorsitzende die
Freiberuflichkeit bedroht durch exzessiv wuchernde gesetzliche
Vorgaben und Einschränkungen, bürokratische Strangulationen und immer
neue enteignungsgleiche Honorarregelungen. „Auch der politisch
gewollte Vorrang wirtschaftlicher vor medizinischer Orientierung in
der Behandlung unserer Patienten bedroht die ärztliche
Freiberuflichkeit und annektiert das Recht der Bürger auf die freie
Arztwahl!“

Diese unerträgliche Behinderung freiberuflicher Berufsausübung
stehe schon lange nicht mehr im Einklang mit der Feststellung des
Gesetzgebers in der Bundesärzteordnung, dass der Arztberuf seiner
Natur nach ein freier Beruf sei und kein Gewerbe.

„Dieser Entwicklung muss unverzüglich Einhalt geboten werden“,
forderte Dr. Forster – schon deshalb, weil der mündige Bürger das
Recht auf uneingeschränkten und durch keinerlei Restriktionen
behinderten Zugang zum Arzt seines Vertrauens habe.

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