Deutsche Rentenversicherung Bund: ELENA-Verfahren eingestellt

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum
Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ist am 03.12.2011 in
Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht der
Arbeitgeber, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren
an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.

Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelte
Zentrale Speicherstelle nimmt seit diesem Zeitpunkt keine
Entgeltmeldungen der Arbeitgeber im ELENA-Verfahren mehr an. Die
Zentrale Speicherstelle hat daher sämtliche
Kommunikationsverbindungen getrennt.

Alle bisher im ELENA-Verfahren gespeicherten Daten werden jetzt
unverzüglich gelöscht.

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