DeutscherÄrztetag entscheidet: Keine staatlich geregelte Vergabe von Facharztterminen

In der Debatte um die Wartezeiten von
Kassenpatienten hat die Freie Ärzteschaft auf dem Deutschen Ärztetag
in Düsseldorf eine Entscheidung bewirkt: Die Ärzte lehnen eine
gesetzliche Regelung für die Vergabe von Terminen beim Facharzt ab.
„Allein der behandelnde Arzt kann medizinisch beurteilen, ob ein
Patient eine fachärztliche Behandlung benötigt und wie dringend diese
ist“, sagte Wieland Dietrich, Vorstandsvorsitzender der Freien
Ärzteschaft, nach der Abstimmung in Düsseldorf.

Bereits zu Beginn seiner Amtszeit hatte Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe (CDU) gefordert, dass kein Patient länger als vier
Wochen auf eine Facharztbehandlung warten dürfe, und angekündigt, die
Terminvergabe über Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen
Vereinigungen gesetzlich zu regeln. „Eine solche Praxis würde ernst
erkrankte Patienten gefährden, weil möglicherweise Patienten, die
nicht dringend eine Behandlung brauchen, kurzfristige Termine
besetzen.“ Zudem würden diese Terminvergabestellen aus den Budgets
der Praxisärzte finanziert – also mit Mitteln, die dann aus der
Patientenversorgung abgezogen würden. Das würde das Terminangebot und
Behandlungsmöglichkeiten weiter einschränken.

Über die Freie Ärzteschaft e. V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den
Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und
zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene
Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des
Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der
FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im
Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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