Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der
gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren
darauf, bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder nicht
nachzulassen. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind
derzeit 939 Kinder (bis 13 Jahre) und 6.091 Jugendliche (von 14 bis
17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst
eingetragen. „Während die Zahl der vermissten geflüchteten
Jugendlichen stark zurückgegangen ist, ist die Zahl der vermissten
Flüchtlingskinder bis 13 Jahren in den letzten Monaten weiter
angewachsen. Gerade diese Kinder müssen im besonderen Fokus der
Polizeibehörden stehen. Auch wenn die Zahl aufgrund von
Mehrfachregistrierungen, der Weiterreise zu Verwandten oder Fehlern
in der Datenerfassung tatsächlich niedriger ist, sind damit die
Behörden in Deutschland keinesfalls aus ihrer Pflicht entlassen,
gezielt und mit Nachdruck nach diesen vermissten Kindern zu fahnden.
Denn bei vermissten unbegleiteten Flüchtlingskindern besteht eine
größere Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen, als bei
einheimischen Kindern und Jugendlichen. Denn sie haben häufig keine
Verwandten vor Ort, sie kennen sich schlechter in Deutschland aus und
sprechen noch nicht so gut deutsch. Das muss sich in der Intensität
der Arbeit der Behörden niederschlagen. Jedes Kind in Gefahr ist ein
Kind zu viel“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes.
Bei der Suche nach diesen vermissten Kindern braucht es eine
verbesserte Zusammenarbeit von Polizei- und Bundesbehörden auf der
einen Seite und Suchdiensten wie dem des Deutschen Roten Kreuzes und
den Jugendhilfeträgern vor Ort auf der anderen Seite. An erster
Stelle sieht das Deutsche Kinderhilfswerk aber die Polizeibehörden in
der Pflicht, die jedem vermissten Kind, egal ob es aus Deutschland
oder einem anderen Land kommt, größtmögliche Aufmerksamkeit widmen
müssen. Hier darf es keine Abstriche geben, auch wenn das an vielen
Stellen mit einem enormen Aufwand verbunden ist.
Dabei ist auch die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden auf
europäischer Ebene zu forcieren. Das mit dem bundesdeutschen
Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres
geschaffene einheitliche Registrierungssystem im
Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den
zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder
erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales
europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der
europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und
eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten.
Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein
Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als
Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite
Aktivitäten koordiniert.
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