Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Bund, Länder und
Kommunen dazu auf, im Jahr 2016 die Integration von
Flüchtlingskindern stärker in den Fokus der Politik zu rücken. „Bei
der Integration von Flüchtlingskindern ist in den letzten Monaten
viel Gutes passiert. Hier verdient die Arbeit der vielen
Hunderttausend Ehrenamtlichen unseren allerhöchsten Respekt. Trotzdem
sind noch viele Baustellen offen. Wir dürfen nicht nachlassen, die
Integration von Flüchtlingskindern in unsere Gesellschaft
voranzutreiben. Hierbei kommt Kitas, Schulen und dualer Ausbildung
große Bedeutung zu, ebenso wie allen Vereinen, Initiativen und
Projekten, die sich auf verschiedensten Wegen um ein gutes Ankommen
der Flüchtlingskinder verdient machen. Nur gemeinsam schaffen wir
nachhaltig ein respektvolles und an den Kinderrechten ausgerichtetes
Miteinander“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es zur
Integration von Flüchtlingskindern in den Kita-Alltag Erzieherinnen
und Erzieher, die interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten
besitzen, um die Begabungen von Flüchtlingskindern besser zu erkennen
und zu fördern. Darüber hinaus bietet der Besuch einer
Kindertageseinrichtung eine wichtige Abwechslung vom oftmals tristen
und anregungsarmen Alltag in den Flüchtlingsheimen. Das Recht auf
Bildung und Ausbildung wird am besten durch eine umfassende
Schulpflicht sichergestellt. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und
Vorbereitungskurse müssen für Kinder aber tatsächlich zugänglich
sein, also örtlich erreichbar. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass
entsprechende Ressourcen für Transport- und Lehrmittel zur Verfügung
gestellt werden.
„Zur Integration von Flüchtlingskindern ist es auch essentiell, so
schnell wie möglich die Einheit von Kindern und ihren Familien zu
sichern. Dazu sollte das Aufenthaltsrecht so gestaltet sein, dass ein
Rechtsanspruch auf Familiennachzug auch dann besteht, wenn bereits in
Deutschland lebende Familienmitglieder nicht über genügend Wohnraum
verfügen und ihren Lebensunterhalt nicht unabhängig von
Sozialleistungen bestreiten können. Die Praxis zeigt, dass diese
hohen Voraussetzungen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen,
die der schnellen Integration entgegenstehen. Zu oft scheitern
Familienzusammenführungen, was einen extremen Eingriff in das Recht
des Kindes auf ein Leben mit seinen Eltern darstellt. Für
Flüchtlingskinder ist es zudem dringend geboten, ihnen den
uneingeschränkten Zugang zu den Regelleistungen der gesetzlichen
Krankenversicherungen zu ermöglichen und diesen Zugang auch in der
Praxis zu realisieren. Dies muss auch psychotherapeutische
Behandlungen mit einschließen“, so Krüger weiter.
Wichtig ist nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch,
dass sich die Kinder- und Jugendhilfestrukturen in Deutschland mehr
als bisher der Integration von Flüchtlingskindern widmen. Diese
integrative Arbeit sollte als wesentlicher Bildungsauftrag verstanden
werden, der von allen Beteiligten mitgestaltet wird. Basis dafür ist
eine klare kinder- und menschenrechtsorientierte Haltung mit
Strukturen, die eine fachliche Verständigung über Ziele und
pädagogische Standards zwischen Bildungsverwaltung, Gremien und
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Einrichtungen sowie
deren Umsetzung ermöglicht. So können Angebote entwickelt und
geschaffen werden, die für geflüchtete Kinder und Jugendliche ebenso
interessant und zugänglich sind wie für einheimische Kinder und
Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de