Anlässlich des heutigen Urteils des
nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes zur
Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushaltes der rot-grünen
Landesregierung NRW erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates
der CDU e.V., Wolfgang Steiger:
„Die Verfassung gilt auch für Rot-Grün!“
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster ist eine
schallende Ohrfeige für die Rot-Grüne Minderheitsregierung in
Nordrhein-Westfalen! Was allen in der Bundesrepublik längst klar war,
hat das Gericht der Ministerpräsidentin noch einmal eindeutig gesagt:
Die Landesverfassung gilt auch für Rot-Grün! Haushaltspolitik in
Zeiten von Konsolidierungszwängen und Umsetzung von Schuldenbremsen
ist eben kein Wunschkonzert. Der Sanierungskurs der schwarz-gelben
Vorgängerregierung war richtig, auf diesen Weg gilt es nun
zurückzukehren. Schließlich muss auch die Landesregierung in NRW bis
zum 31. Dezember 2019 ihren Haushalt ausgeglichen gestalten!“ Dies
erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger.
Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates mahnt weiter an, dass
Rot-Grün jetzt seine Regierungsfähigkeit unter Beweis und den
Landeshaushalt endlich verfassungskonform aufstellen müsse. Es sei
schlichtweg unglaubwürdig, während der konjunkturell besten
Entwicklung seit 20 Jahren eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts“ zu reklamieren und damit die eigene Schuldenorgie
legitimieren zu wollen. Sollte die Landesregierung dabei scheitern,
müssten Neuwahlen folgen. Die reflexartige Drohung, im Falle einer
weiteren Klage gegen den aktuellen Haushalt 2011 die
Minderheitenregierung sofort aufzulösen, sei ein Armutszeugnis für
rot-grüne Haushalts- und Steuerpolitik.
Der Wirtschaftsrat fordert das Kabinett von Ministerpräsidentin
Kraft auf, den Landeshaushalt unverzüglich verfassungskonform zu
gestalten und die große Herausforderung, bis 2019 die Schuldenbremse
des Grundgesetzes einzuhalten, ernsthaft anzugehen.
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