Einer Erhebung des Nürnberger Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge gilt nur noch für
knapp jeden zweiten Beschäftigten in Westdeutschland und gut jeden
dritten im Osten ein Branchentarifvertrag. Demnach arbeiteten 2017 49
Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 34 Prozent im Osten
in einem Betrieb, in dem ein Flächentarifvertrag gilt. Laut aktueller
Medienberichte kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) diese
Entwicklungen und fordert eine Stärkung der Tarifbindung.
Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes
der Personaldienstleister (BAP), erklärt dazu: „Wie schon im Jahr
2012, als unsere Branche noch vor Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt
hat, ist die Zeitarbeit wieder einmal Vorreiter und im Vergleich zu
anderen Wirtschaftszweigen beispiellos. Denn die Tarifabdeckung in
der Zeitarbeit beträgt nahezu 100 Prozent – ausschließlich mit
DGB-Tarifverträgen. Im Übrigen besteht die starke Sozialpartnerschaft
der Zeitarbeitsbranche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund bereits
seit 15 Jahren. Und auch die Einführung der
Branchenzuschlagstarifverträge im Jahr 2012 war ein Meilenstein für
die Zeitarbeitsbranche. Derzeit haben die Tarifpartner der Zeitarbeit
mit elf Branchen Branchenzuschlagstarifverträge mit einer Laufzeit
bis zum 31.12.2020 ausgehandelt (mit IG Metall, IG BCE und ver.di).
Das zeigt einmal mehr, dass die Zeitarbeit ein attraktives und
verlässliches Erwerbsmodell für Arbeitnehmer ist.“
Über den BAP:
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in
Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600
Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum
Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.
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Leiterin Abteilung Presse
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Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e.V. (BAP)
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Internet: www.personaldienstleister.de
Hauptgeschäftsführer: Thomas Hetz
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Vereinsregister-Nummer: VR 31815 B
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