
Bestimmte Faktoren erhöhen das Risiko für Beschäftigte, Opfer von Gewalt zu werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai hin. Hierzu zählen zum Beispiel der Umgang mit Bargeld, die Ausübung von Kontrolle oder der Umgang mit Personengruppen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Betriebe, die die Gefahr gewaltsamer Übergriffe bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder der Arbeitsorganisation berücksichtigen, können die Risiken für ihre Mitarbeitenden verringern. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen sie dabei mit Informationen und Beratung.
Viele Beschäftigte sind in ihrem beruflichen Alltag heiklen Situationen ausgesetzt. Besonders häufig kommen verbale Übergriffe wie Bedrohungen oder Beleidigungen vor; seltener sind körperliche Attacken. Das ergab eine repräsentative Umfrage (https://www.dguv.de/medien/inhalt/mediencenter/pm/pressearchiv/2024/quartal_4/dguv_forsa_bericht_gewalt_bei_der_arbeit_final.pdf), die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) m Rahmen ihrer Kampagne #GewaltAngehen in Auftrag gegeben hatte. Dabei sind nicht alle Branchen gleich stark von psychischer oder physischer Gewalt durch betriebsfremde Personen betroffen. Bestimmte Merkmale von Arbeit erhöhen die Gefahr.
Besonders häufig finden sich die Risikofaktoren im Gesundheits- und Sozialwesen, der öffentlichen Verwaltung sowie in Verkehr, Handel und Erziehung. Tätigkeiten in diesen Branchen vereinen oft gleich mehrere dieser Faktoren auf sich. Achten Unternehmen und Einrichtungen mit Kundenverkehr zudem nicht auf eine sicherheitsfördernde Einrichtung oder organisieren ihre Abläufe mangelhaft, kann das aggressionsfördernd wirken. Lange Wartezeiten auf dem Amt und unfreundliche Wartebereiche zählen dazu. Treffen gereizte Kundinnen und Kunden im Anschluss auf Beschäftigte, die über wichtige Anträge entscheiden oder eine Kontrollfunktion innehaben, kann das für diese Gefahr bedeuten.
Auch wenn Tätigkeiten in Alleinarbeit in Privaträumen von Kundinnen oder Patienten ausgeübt werden, erhöht dies das Risiko für Beschäftigte. „Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst sind dafür ein Beispiel“, sagt Anne Gebhardt, Psychologin bei der DGUV. „Sie arbeiten meist allein, betreuen die Menschen zu Hause und verabreichen Medikamente.“ Generell reiche aber schon ein einzelner Risikofaktor, um gefährdeter als Beschäftigte anderer Branchen zu sein.
Umso wichtiger ist es, dass Betriebe und Einrichtungen das erhöhte Risiko bereits in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Darin sollten alle technischen und organisatorischen Maßnahmen vor, während und nach einem möglichen Gewaltereignis festgelegt werden. „Arbeitgebende sollten Gewaltereignisse grundsätzlich dokumentieren“, so Gebhardt. Nur so könne man die Gefährdungsbeurteilung aktuell halten – und den Schutz für die Beschäftigten langfristig verbessern. Hat ein Gewaltereignis stattgefunden, sollten Arbeitgebende die Betroffenen dabei unterstützen, den Übergriff gegenüber den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen, rät Gebhardt.
Weitere Infos, wie Beschäftigte vor Gewalt geschützt werden können, gibt es auf der Website von #GewaltAngehen (https://www.dguv.de/gewalt-angehen/index.jsp), der gemeinsamen Kampagne von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Prävention von Gewalt bei der Arbeit.
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Stefan Boltz
Pressesprecher
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