Dr. Dietmar Penzlin zum Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahrenüber das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH bestellt

– Insolvenzverfahren am 1.5.2014 eröffnet – PROKON zahlungsunfähig
und überschuldet

– Genussrechtsinhaber übrigen Gläubigern gleichgestellt – Nachrang
unwirksam

– Fortführung der PROKON-Kernbereiche gesichert – mehr als 300
Arbeitsplätze erhalten

– Kein Totalausfall für Gläubiger – Insolvenzquote zwischen 30%
und 60% erwartet

Das Amtsgericht Itzehoe hat gestern das Insolvenzverfahren über
das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter ist Dr. Dietmar Penzlin, Partner der Kanzlei
Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin, bestellt worden.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, da PROKON fällige Verbindlichkeiten in
Höhe von rd. EUR 391 Mio. hat, denen lediglich rd. EUR 19 Mio. an
liquiden Mitteln gegenüberstehen. Als fällig hat das
Insolvenzgericht insbesondere Rückzahlungsansprüche aus gekündigten
Genussrechten in bisher ermittelter Höhe von rd. EUR 368 Mio.
bewertet. Auch drei unabhängige Rechtgutachter kamen übereinstimmend
zu dem Ergebnis, dass PROKON zahlungsunfähig ist.

Das Insolvenzgericht hat außerdem festgestellt, dass PROKON
überschuldet ist. Nach den bisherigen Ermittlungen beläuft sich das
Vermögen von PROKON auf rd. EUR 1,052 Mrd. Diesem stehen
Verbindlichkeiten von rd. EUR 1,526 Mrd. gegenüber. Daraus ergibt
sich eine Überschuldung von rd. EUR 474 Mio. Bei der
Überschuldungsprüfung hat das Gericht auch die Forderungen aus
Genussrechten berücksichtigt. Den Nachrang in den
Genussrechtsbedingungen hat das Gericht wegen Verstoßes gegen das
Transparenzgebot für unwirksam erklärt.

„Mein Ziel ist es, PROKON in einer angepassten Form zu erhalten
und, betriebswirtschaftlich vertretbar, so viele Arbeitsplätze wie
möglich zu retten“, sagt Dr. Dietmar Penzlin. „Im laufenden Verfahren
ist die Fortführung des Kerns von PROKON gesichert: Die beiden
Geschäftsbereiche Betriebsführung und Projektierung von Windparks
laufen in vollem Umfang weiter und auch die Stromversorgung wird
weitestgehend fortgeführt. Nach aktueller Planung behalten so mehr
als 300 der zuletzt 450 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz.“ Etwa 80
Beschäftigte werden das Unternehmen aufgrund von Eigenkündigung oder
auslaufender Befristung verlassen, für weitere etwa 70 Beschäftigte
hat der Insolvenzverwalter eine achtmonatige Transfergesellschaft
vorbereitet.

Inzwischen liegen auch die Gutachten zur Bewertung der
PROKON-eigenen Windenergieanlage P3000 vor. Die weitere Herstellung
der P3000 ist eingestellt worden; gegenwärtig prüft der
Insolvenzverwalter die Verwertungsmöglichkeiten. Die Bereiche
Vertrieb und Druckerei werden eingestellt. Darlehen und Beteiligungen
von PROKON werden gegenwärtig mit Nachdruck weiter aufgearbeitet. Die
wirtschaftliche Situation der PROKON Pflanzenöl GmbH in Magdeburg,
einer Tochtergesellschaft der PROKON, ist weiterhin stabil. Auch die
Situation bei der Darlehensnehmerin HIT Holzindustrie Torgau OHG
stabilisiert sich.

Das Testat für das Geschäftsjahr 2012 hat der bisherige
Abschlussprüfer versagt. Der neu bestellte Abschlussprüfer ist
derzeit mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2013 befasst. Nach vorläufigem Stand der Prüfungen beläuft sich der
Jahresfehlbetrag für das vergangene Jahr auf rd. EUR 478 Mio.

Für den 22.07.2014 hat das Insolvenzgericht eine erste
Gläubigerversammlung in Hamburg anberaumt, in der über den weiteren
Fortgang des Verfahrens entschieden wird und darüber, ob der
Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt
wird.

„Mein Team und ich arbeiten an einem Insolvenzplan, mit dem der
Kernbereich von PROKON saniert werden kann“, sagt Penzlin. „Über
entsprechende Maßnahmen stimme ich mich eng mit dem vorläufigen
Gläubigerausschuss ab. Parallel dazu führe ich Gespräche mit
einzelnen Gläubigergruppen, um mit ihnen Sanierungsoptionen
auszuloten.“ Eine weitere Gläubigerversammlung könnte bereits im
Frühjahr 2015 über den Insolvenzplan abstimmen. Bis dahin kann das
Unternehmen fortgeführt werden.

Die Höhe der Insolvenzquote kann gegenwärtig, auch aufgrund der
schwierigen Bewertbarkeit vieler Vermögensgegenstände außerhalb des
Kerngeschäfts der Windenergie, nicht genau vorhergesagt werden. Klar
ist, dass es für die Gläubiger weder einen Totalausfall (0%) noch
eine Vollbefriedigung (100%) geben wird. Vorläufig kann davon
ausgegangen werden, dass sich die Insolvenzquote nach künftiger
Verwertung von Vermögenswerten auf 30% bis 60% belaufen wird.

Voraussichtlich bis Mitte Juli dieses Jahres erhalten Gläubiger
vom Insolvenzverwalter individuelle Formulare zur Anmeldung ihrer
Forderungen. Der Insolvenzverwalter bittet die Gläubiger dringend,
auf diese Formulare für die Anmeldung zu warten. Die Frist zur
Anmeldung von Forderungen hat das Insolvenzgericht zum 15.09.2014
festgesetzt. Angemeldete Forderungen werden am 15.01.2015 in einem
schriftlichen Prüfungstermin geprüft. Aufgrund des Verfahrensumfangs
wird eine Auszahlung an die Gläubiger frühestens im weiteren Verlauf
des Jahres 2015 erfolgen können.

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