Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt für
Unsicherheit, Angst, Hektik und Kurzschlussreaktionen. Dabei ist der
Weg zur Rechtsicherheit nicht schwer, findet die qbe medienhaus GmbH.
Die Schonfrist endet bald, wie mittlerweile jeder weiß, der in der
Digitalisierung eine Rolle spielt. Ab dem 25. Mai 2018 unterliegt
jede Website neuen und erweiterten rechtlichen Vorgaben, bei deren
Nichteinhaltung Abmahnungen und Bußgelder in erheblicher Höhe drohen.
Die Meinungen zur Dringlichkeit des Handelns gehen dabei jedoch weit
auseinander. Der Maßnahmenkatalog der DSGVO enthält rechtliche
Themen, wie etwa die Formulierung von Datenschutzerklärungen,
behandelt aber auch die Einrichtung technischer Funktionalitäten wie
beispielsweise eine generelle Datenübermittlung per sicherer
Verbindung (SSL). Die Schwierigkeit: jede Website ist anders.
Content Management System, Zusammenstellung der Funktionalitäten,
die angebotenen Dienste wie Blog-Kommentarfunktionen oder
Social-Media-Einbindungen – all das entscheidet darüber, welche
Schritte zur Absicherung nötig sind und welche nicht. Auch der
jeweilige Hosting-Anbieter bzw. Server bringt unter Umständen
technisches Setup mit sich, das den Vorgaben nicht gerecht wird.
Nimmt man nun noch die Offline-Komponenten hinzu, wird das Ganze
tatsächlich unübersichtlich.
Beispiel? Auch, wenn es nur sekundär gilt, ist es für Ihrer
Website relevant, wie viele Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig
sind. Ab einer bestimmten Angestelltenzahl wäre ein
Datenschutzbeauftragter im Unternehmen vorgeschrieben, darunter ein
Verantwortlicher. Und der muss selbstverständlich auch auf der
Website kommuniziert werden. Verwirrend? Richtig, das ist es. Die qbe
medienhaus GmbH warnt jedoch vor voreiligen Schritten und empfiehlt
zunächst eine genaue, professionelle Analyse des Ist-Zustandes. qbe
GmbH selbst bietet diesen Service auch als „qbe datenschutz opener“
an, und das in drei Modulen.
1. Fragen stellen, Antworten sammeln:
Halten Sie die Gegebenheiten in Ihren täglichen Geschäftsabläufen
fest. Dazu gehören sowohl die Online- als auch die
Offline-Aktivitäten Ihres Unternehmens.
2. Rechtliche Analyse:
Mit der IST-Analyse prüft ein auf Onlinerecht spezialisierter Anwalt
Ihre Website nach Rechtskonformität.
3. Technische Analyse:
Anschließend werden Website, Server und der Hosting-Anbieter
analysiert qbe nutzt hier die Dienste von spezialisierten
Programmierern.
Alle drei Maßnahmen führen zu konkreten Handlungspunkten, die
umgesetzt werden müssen, um auch nach DSGVO gegen Abmahnungen und
Bußgeldzahlungen abgesichert zu sein.
Keine Panik: Der „qbe datenschutz opener“ Die Ergebnisse des qbe
datenschutz openers zeigen Ihnen, ob weitere (oft kostenpflichtige)
Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um Rechtssicherheit zu
erlangen. Damit haben Sie eine sichere und verbindliche Einschätzung
der Rechtskonformität bzw. der Angreifbarkeit Ihrer Website oder
Ihres Shops in Bezug auf die DSGVO. Den „qbe datenschutz opener“
erhalten Sie für einmalig 359,00 EUR netto zzgl. USt.
Infomaterial anfordern können Sie online unter
https://www.qbe-medienhaus.de/produkte/law-opener/ oder schlicht
http://law-opener.de Sollten Sie Sich wider Erwarten mit der
Umsetzung schwertun, bietet qbe auch Krisenhilfe durch technische
Mitarbeiter an.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
qbe medienhaus GmbH
Mittelweg 162
20148 Hamburg
Telefon: 040 609 46 45 20
Mail: info@qbe-mh.de
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