„Elektromobilität ist ein neuer Markt mit eigenen Regeln und
Regelungsbedarf“. Dieses Fazit zieht Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt
und Partner der Kanzlei Noerr in München, aus Gesprächen auf der
Internationalen Leitmesse für Elektromobilität eCarTec. In der
vergangenen Woche hatten sich Vertreter der Automobilindustrie, der
Energiewirtschaft sowie Wissenschaftler und Vertreter der
öffentlichen Hand in München getroffen.
Eine Hürde auf dem Weg zur e-mobilen Gesellschaft ist die fehlende
Infrastruktur. Die Errichtung von Stromzapfsäulen im öffentlichen
Straßenraum, insbesondere von Großstädten, ist für die
Genehmigungsbehörden Neuland. Im Gesetz ist der Bau einer Ladestation
auf dem Gehweg oder zwischen einzelnen Stellplätzen nicht vorgesehen.
Vor allem in Ballungsräumen werden solche Ladestationen aber
gebraucht, wenn Elektroautos Verbreitung finden sollen. „Damit
flächendeckend die notwendige Ladeinfrastruktur entsteht und der
Systemwechsel auf den Weg gebracht wird, braucht es jetzt Mut und
kreative Gestaltungen im Dialog mit den Behörden“, sagt Bachmann.
Neben Genehmigungsfragen beschäftigen die Branche auch
produktbezogene Vorgaben, wie sie etwa im Batteriegesetz oder der
REACH-Verordnung enthalten sind. „Schon bei der Entwicklung eines
Bauteils muss man die Entsorgung planen“, so der Anwalt. Eine
übersehene oder vergessene Produktverantwortung kann teuer werden.
Ist das Produkt mit knapper Marge kalkuliert, können die Kosten für
Produktpflichten den Gewinn aufzehren.
Unsicheres Terrain ist für viele Unternehmen auch das
Technikrecht. Vor allem junge und innovative Unternehmen seien
erfahrungsgemäß nicht mit den komplexen Normen vertraut, erläutert
Bachmanns Kollege Dr. Thomas Klindt, der auch Professor für deutsches
und europäisches technisches Sicherheitsrecht an der Universität
Kassel ist. Eine böse Folge euphorischer Technikbegeisterung sei
häufig ein behördlicher Vertriebsstopp gegen die Produkte, so Klindt.
„Das bedeutet: kein Umsatz, bis der Fall geklärt ist.“
Überlebenswichtig für innovative Unternehmen ist rechtzeitiger
Patentschutz für Erfindungen. „Mit dem Eintragen eines Patents ist es
aber nicht getan“, warnt der Noerr-Patentrechtler Dr. Ralph Nack. Um
sich im Wettbewerb durchzusetzen, kann eine gezielte
Patentverletzungsklage oder aber auch ein Angriff auf Schutzrechte
von Wettbewerbern erforderlich sein. Um Kosten zu sparen, können
Bündnisse und Lizenzstrategien die richtige Entscheidung sein. „Hier
sollten Unternehmen von sich aus aktiv werden“ rät Nack.
Anschub für den Absatz von Elektromobilen wird unterdessen bald
aus Brüssel kommen. Grund ist die EG-Richtlinie 2009/33/EG. Nach
ihren Vorgaben muss die öffentliche Hand umweltfreundlichere
Fahrzeuge kaufen als bisher. Bis 4. Dezember muss sie in deutsches
Recht umgesetzt sein Wer Bund, Ländern, Städten und Gemeinden nach
diesem Datum keine umweltfreundlichen Fahrzeuge anbieten kann, und
dazu werden auch E-Fahrzeuge gehören, der wird bei öffentlichen
Aufträgen das Nachsehen haben.
Eine Übersicht über Rechtsfragen von der Entwicklung über die
Produktion bis zum Vertrieb von Elektromobilen können Sie der
angehängten Broschüre entnehmen.
Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann, MBA
Rechtsanwalt
Head of Business Development & Communications
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