Als erster deutscher AKW-Betreiber wird die Düsseldorfer E.on AG noch am heutigen Montag wegen der Stilllegung seiner Atomkraftwerke eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen. Das erfuhr die Tageszeitung „Die Welt“ (Dienstagausgabe) aus Unternehmenskreisen. Ein Konzernsprecher bestätigte die Informationen. In der Klageschrift macht der Konzern einen Schaden „im hohen einstelligen Milliardenbereich“ geltend. Es handele sich nicht um eine Klage gegen den Atomausstieg, betonte der E.on-Sprecher. Allerdings sei dem Konzern durch das Atom-Moratorium in der Folge der Katastrophe von Fukushima und durch die Novelle des Atomgesetzes im Juli diesen Jahres erheblicher Schaden entstanden. Die Klage richte sich gegen die 13. Atomgesetznovelle, weil diese keine Entschädigung für den enteignungsgleichen Eingriff enthalten habe.
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