Seit wenigen Tagen gibt es in Berlin und
Brandenburg erstmals eine einheitliche Vereinbarung zwischen allen
Krankenkassen und den in der ambulanten Intensivpflege tätigen
privaten Pflegediensten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa) hat damit nach monatelangen Verhandlungen dem
Flickwerk hinsichtlich der vertraglichen Anforderungen ein Ende
gemacht. „Zuvor fehlten einheitliche Standards, beispielsweise zu
Struktur- oder Prozessqualität. Jede Krankenkasse hatte entweder
unterschiedliche oder überhaupt keine Vorgaben. Orientiert an den
seitens des bpa-Bundesverbandes entwickelten Empfehlungen zur
Qualifikation der eingesetzten Pflegefachkräfte wurden nun
einheitliche Normen vereinbart“, erklärt der Berliner
bpa-Landesvorsitzende Dietrich Lange.
Der bpa hat mit den Krankenkassen für die bei ihm organisierten
ambulanten Pflegedienste neben neuen Vergütungssätzen auch gleiche
inhaltliche Anforderungen an die Erbringung von Leistungen in der
ambulanten Intensivversorgung vereinbart. „Wir haben gemeinsam mit
den Kassen einen Anforderungsrahmen in der Intensivpflege vertraglich
geregelt, der ein umfassendes und hohes Qualitätsniveau der
Versorgung sichert. So werden die Dienste unter anderem eine auf die
ambulante Intensivpflege spezialisierte Fachbereichsleitung
einsetzen“, erläutert die Leiterin der Berliner
bpa-Landesgeschäftsstelle, Anja Hoffmann, die die Verhandlungen
begleitet hat. Auch alle eingesetzten Pflegefachkräfte müssen
zusätzlich qualifiziert sein und über Erfahrung in der Beatmungs- und
Intensivversorgung verfügen.
Der bpa hofft nun, dass diese standardisierte Vereinbarung mit
allen Kassen Vorbild für die Entwicklung von Leistungs- und
Qualitätsstandards in der Intensivpflege ist.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
350 in Berlin) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
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Für Rückfragen: Anja Hoffmann, Landesbeauftragte Berlin (030) 33 84
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